Gebrauchtwagen

 
Checklisten für Gebrauchtwagen   Gewährleistungsrecht: Fünf miese Händler-Tricks!   Muster-Vertrag für den Gebrauchtwagenkauf   Verkäuferleitfaden für Ebay  
 
 

Checklisten für Gebrauchtwagen
(Quelle: Autoscout 24)

a) Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

  1. Wunschauto definieren (Marke, Fahrzeugtyp, Motor-Art, Sonderausstattungen, Alter, gefahrene Kilometer) und genügend Zeit nehmen für einen Preis- und Leistungsvergleich - eine Internetrecherche z.B. unter lohnt sich.
  2. Fahrzeug immer in fachmännischer Begleitung besichtigen. Kein Geld zum ersten Besichtigungstermin mitbringen.
  3. Fälligkeit von TÜV und AU kontrollieren (Gültigkeit mindestens noch ein Jahr), Inspektionsberichte und Reparaturrechnungen einsehen. Kilometerstand überprüfen.
  4. Fahrzeug auf Unfallschäden und Rost untersuchen (Lackabweichungen, Schweißnähte, Kotflügel, Radgehäuse, Kofferraum, Türen, Fußraum). Für den Unterboden empfiehlt sich ein Stock mit anmontiertem Fahrrad-Spiegel.
  5. Reifen kontrollieren (Profiltiefe, einseitige Abnutzung), Motorraum, Getriebe und Kühler auf undichte Stellen prüfen, Elektrik testen (Licht, Schiebedach, Fensterheber).
  6. Probefahrt machen und dabei vor allem auf Lenkung, Kupplung, Getriebe, Motorrundlauf und Bremsen achten. Um eine zweite Meinung einzuholen, den Begleiter einen Teil der Strecke fahren lassen.
  7. Fahrzeugbrief und -schein überprüfen. Papiere des Verkäufers genau anschauen: Verhandeln Sie wirklich mit dem Eigentümer Ihres Wunschfahrzeuges? Vergleichen Sie also die Fahrzeugpapiere mit dem Personalausweis des Verkäufers.
  8. Anzahl der Vorbesitzer. Mehr als zwei in den ersten fünf Jahren, mehr als drei in sieben Jahren sollten skeptisch machen.
  9. Kaufvertrag genau durchlesen (Mustervertrag dient zur Orientierung) - Alle vom Verkäufer zugesicherten Eigenschaften (Unfallfreiheit, "Topzustand") müssen schriftlich fixiert werden. Nur dann können Sie bei Mängeln den Kaufpreis mindern. Mündliche Zusicherungen sind wertlos.
  10. Zusätzliche Sicherheit bieten Gebrauchtwagengarantien oder Gütesiegel, wie das der DEKRA, die vom Händler angeboten werden.

b) Checkliste für den Gebrauchtwagenverkauf
  1. Der erste Eindruck ist entscheidend und eine gründliche Reinigung von außen und innen versteht sich von selbst - Aschenbecher nicht vergessen! Fußmatten am besten austauschen.
  2. Bei Kratzern oder Dellen sowie stumpfen Stellen im Lack lohnt es sich, einen Profi zu engagieren - die Schwachstellen verschwinden auf Nimmerwiedersehen und das Auto erzielt Dank der gepflegten Erscheinung einen höheren Preis.
  3. Der Motorraum sollte sauber sein, aber nicht zu sauber! Deshalb extreme Ölrückstände beseitigen aber keine Motorwäsche machen - sie gilt allgemein als Mittel, um Schäden zu vertuschen.
  4. Sprünge in Scheiben und Lampen drücken den Wert - besser austauschen und über die Teilkasko-Versicherung abrechnen. Gerissene Scheibenwischergummis und defekte Birnchen ebenfalls auswechseln, sonst sind Abzüge unvermeidlich.
  5. Profiltiefe der Reifen prüfen - manchmal lohnt es sich, dem Alten noch ein paar "Runderneuerte" zu gönnen, bevor einem die "Slicks" den Preis verderben.
  6. TÜV und AU erhöhen den Wert. Entweder direkt vor dem Verkaufstermin durchführen oder im Inserat angeben, dass sie zum Eigentumswechsel durchgeführt werden.
  7. Der richtige Preis ist wichtig. Über die Fahrzeugsuche von Online-Börsen können Vergleichspreise einfach und bequem recherchiert werden. Beim Inserieren alle Zusatzausstattungen und Extras auflisten - frei nach dem Motto: "viel bringt viel". Darüber hinaus sollte der Betrag immer als VHB angegeben werden.
  8. Online mit Bild inserieren. Das steigert die Verkaufschance um ein Vielfaches und ist z.B. unter www.autoscout24.de kostenlos. Aber Bild ist nicht gleich Bild: Deshalb den Wagen von seiner Schokoladenseite fotografieren - am besten bei Sonnenschein - und schon gewinnen Millionen User einen glänzenden Eindruck!
  9. Unangenehme Gerüche im Fahrzeuginneren können den besten Eindruck zerstören. Deshalb am Abend vor einem Besichtigungstermin einen Apfel in Viertel aufschneiden und über Nacht im Fahrzeug liegen lassen - das Obst zieht sogar Zigarettenrauch heraus. Rechtzeitiges Entfernen nicht vergessen!
  10. Eine lückenlose Dokumentation schafft Vertrauen: Deshalb beim Besichtigungstermin Bordbuch, abgestempeltes Inspektionsheft sowie alle Belege - von Radioquittung bis zur letzten Reparaturrechnung - vorzeigen. Zusätzlich als vertrauensbildende Maßnahme den "Spiegelstock" gleich selbst mitbringen - damit der Interessent unter das Auto schauen kann.

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Gewährleistungsrecht: Fünf miese Händler-Tricks!

Seit dem 1. Januar 2002 gilt eine europäische Gewährleistungs-Regelung. Sie brachte mehr Rechte für den Verbraucher, allerdings mit einigen Ausnahmen. Seit dem haften Händler für Sachmängel (alles, was von der bestimmungsgemäßen Beschaffenheit abweicht) für zwei Jahre. Sie können diese Frist aber, wenn der Käufer zustimmt, auf ein Jahr verkürzen. Wichtig: Im ersten halben Jahr nach Übergabe des Autos an den Käufer muss der Händler beweisen, dass das Auto bei der Übergabe in Ordnung war. Die wichtigsten Bestimmungen und Fristen fasst der "WDR" im Internet zusammen (abrufbar über www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020124/). Die verschärften Haftungsregeln versuchen manche Händler durch Tricks zu umgehen. Davon haben wir fünf zu Ihrer Warnung zusammengestellt:

  1. Manche Händler kennzeichnen ihre Autos als "Bastlerfahrzeug" oder "Zum Ausschlachten". Denn haften müssen sie ja nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrzeugs. Solcherart deklarierte Autos aber sind nicht zum Fahren bestimmt. Diese Praxis wurde aber zumindest in einem Fall vor Gericht bereits für unzulässig erklärt.
  2. Obwohl sie nicht mehr gilt, schreiben manche Händler immer noch die Floskel "Gekauft wie gesehen" in die Verträge ebenso wie die Formulierung "Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Vor Gericht hätten diese Klauseln keinen Bestand. Wer gar nicht erst bei solchen Händlern kauft, spart sich den Ärger von vorneherein.
  3. Trägt der Händler statt seines Firmennamens eine Privatperson in den Vertrag ein, in deren Auftrag er angeblich den Wagen verkauft, entfällt die Gewährleistungspflicht. Denn die gilt nicht für Privatpersonen, die ihr Fahrzeug verkaufen.
  4. Firmenbesitzer und Freiberufler sollten sich nicht vom Händler dazu überreden lassen, das Auto für ihre Firma zu kaufen, denn es gilt: Händler müssen die Gewährleistung nur privaten Kunden einräumen.
  5. Wenn der Händler sich vor Vertragsabschluss lang und breit darüber auslässt, was am Fahrzeug zukünftig alles kaputt gehen könnte, hat er möglicherweise einen Hintergedanken: Nur für Mängel, von denen der Käufer nichts wusste, gilt die Pflicht zur Gewährleistung

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Muster-Vertrag für den Gebrauchtwagenkauf

Mit einem korrekt ausgefüllten Kaufvertrag können Käufer wie Verkäufer spätere Probleme schon im Vorfeld vermeiden. Ein Beispiel für solch einen Mustervertrag finden Sie hier auf der CD (Quelle: Autoscout24)

 
Mustervertrag
 
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Verkäuferleitfaden für Ebay

Um es Verkäufern von Gebrauchtwagen zu erleichtern, ihre Fahrzeuge einzustellen und erfolgreich zu verkaufen, hat Ebay einen 11-seitigen Leitfaden entwickelt. Darin wird detailliert erklärt, was für eine gute Beschreibung wichtig oder gar unverzichtbar ist, was man bei Startpreis oder Einstellzeitpunkt beachten muss oder über welchen Link man sich ein Übergabeprotokoll ausdrucken kann.

Sie finden diesen Verkäufer-Leitfaden hier auf der CD. Alternativ ist er abrufbar über www.ebay.de/Leitfaden-Motors.

 
Verkäufer-Leitfaden
 
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