Lizenzvereinbarung Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch. Mit dem Öffnen dieses Umschlags oder der Verwendung dieser Software erkennen Sie alle nachfolgenden und in der zugehörigen Dokumentation enthaltenen Bedingungen an. Falls Sie nicht mit den Vereinbarungen einverstanden sind, geben Sie das komplette Produktpaket an Ihren Händler zurück. Der volle Kaufpreis wird Ihnen zurückerstattet. Wenn Sie oder Ihre Firma mit Computer Associates (hiernach definiert) eine schriftliche Lizenzvereinbarung über die Verwendung dieser Software geschlossen haben, haben die darin aufgeführten Bedingungen Vorrang gegenüber jeglichen mit ihnen in Konflikt stehenden Bedingungen in der vorliegenden Lizenzvereinbarung. Hinsichtlich dieser Vereinbarung steht "Computer Associates" bzw. "CA" für Computer Associates International, Inc. 1. Diese CA-Lizenz impliziert das nicht exklusive und (außer mit Erlaubnis von CA) nicht übertragbare Recht, die im Umschlag enthaltene Software und zugehörige Dokumentation zu nutzen. DER KÄUFER IST NICHT EIGENTÜMER DER SOFTWARE. CA ist und bleibt alleinige Eigentümerin der Software. Die Software und ihre Dokumentation sind Eigentum von CA und durch internationale Urheberrechte und solche der USA, internationale Vereinbarungen und das gültige Recht geschützt. Wenn in der zugehörigen Dokumentation nichts anderes vorgesehen ist, beschränken sich die Rechte des Käufers darauf, die Software im Einklang mit den Anleitungen von CA auf einem einzelnen Computer oder einem Server oder entsprechenden Gerät zu installieren, die Software nach der Installation auszuführen und entsprechend dem vorgeschriebenen Backup-Verfahren eine Kopie zu Archivzwecken herzustellen, sofern auf den Archivierungsdisketten eine Kopie des Copyright-Vermerks von CA angebracht wird. Das Kopieren sämtlicher gedruckter Dokumente, die der Software beiliegen, sowie das Drucken von online- oder in elektronischer Form vorliegender Benutzerdokumentation ist untersagt. Für Live Trial-Software beschränken sich die Rechte des Käufers auf die Ausführung und Bewertung der Software auf einem einzelnen Computer oder einem Server bzw. einem entsprechenden Gerät für die Dauer von dreißig Tagen (oder einer anderen vorgeschriebenen Dauer) ab Installation der Software. Nach Ablauf dieser Dauer verliert die Lizenz automatisch ihre Gültigkeit. 2. Wenn das gültige Recht nichts Gegenteiliges vorsieht, sind außerdem die folgenden Handlungen untersagt: der Versuch, den Quellcode der Software zu ermitteln, das Modifizieren, Neuprogrammieren, Übersetzen, Rückassemblieren, Dekompilieren oder anderweitige Reverse-Engineering der Software; das Lizenzieren der Software an eine Drittperson; das Gestatten des Zugriffs auf die Software durch eine Drittperson über Time-Sharing-Dienste wie z. B. ein Service-Büro. Jeder Versuch, eine dieser Handlungen zu unternehmen, führt automatisch zum sofortigen, unangekündigten Verlust Ihrer Rechte an der Benutzung dieser Software, ohne CA davon in Kenntnis zu setzen. 3. Wenn das gültige Gesetz nichts Gegenteiliges vorsieht, darf die Software nur in dem Land genutzt werden, in dem der Kauf erfolgte. Die Software darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch CA weder innerhalb noch außerhalb des Landes, in dem der Kauf erfolgte, weiterverkauft, übertragen, an Dritte lizenziert oder als Ware umgeschlagen werden. Cheyenne wird sich der Genehmigung einer Lizenzübertragung nicht widersetzen, sofern CA schriftlich von dem Namen und der Adresse des vorgeschlagenen Lizenzempfängers benachrichtigt wird und sich dieser zur Einhaltung der Lizenzvereinbarung verpflichtet. Wird die Lizenzübertragung bewilligt, muß der Käufer sämtliche Kopien der Software und alle gedruckten Materialien aushändigen und darf keine Kopien behalten. 4. CA ÜBERNIMMT DIE GEWÄHRLEISTUNG, DASS (A) DIE DATENTRÄGER, AUF DENEN DIE SOFTWARE GELIEFERT WIRD, BEI ORDNUNGSGEMÄSSER HANDHABUNG FÜR EINEN ZEITRAUM VON 90 TAGEN FREI VON MATERIAL- UND VERARBEITUNGSFEHLERN SIND, UND DASS (B) DIE SOFTWARE DIE SPEZIFIZIERTEN LEISTUNGEN FÜR EINEN ZEITRAUM VON NEUNZIG (90) TAGEN AB EMPFANGSDATUM IM GROSSEN UND GANZEN ERFÜLLT. DIESE GARANTIE HAT KEINE GÜLTIGKEIT, WENN DAS VERSAGEN DER SOFTWARE AUF EINEN UNFALL, MISSBRAUCH ODER UNSACHGEMÄSSE HANDHABUNG ZURÜCKZUFÜHREN IST. DIE EINZIGE VERPFLICHTUNG VON CA, DIE SICH AUS DIESER GARANTIEERKLÄRUNG IM HINBLICK AUF SCHADENERSATZ BEI KLAGE WEGEN VERSCHULDEN, VERTRAGSBRUCH, HAFTUNGS- ODER SONSTIGEN RECHTSBESTIMMUNGEN ERGIBT, BESTEHT DARIN, DASS CA NACH EIGENEM ERMESSEN (A) DEN KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET ODER (B) DIE SOFTWARE, DIE DEN ANFORDERUNGEN DER BESCHRÄNKTEN HAFTUNG VON CA NICHT ENTSPRICHT, REPARIERT ODER ERSETZT, SOFERN DIE SOFTWARE AN CA ODER DEN FACHHÄNDLER, BEI DEM DIE SOFTWARE ERWORBEN WURDE, ZUSAMMEN MIT EINER KOPIE DER BEZAHLTEN RECHNUNG ÜBERGEBEN WURDE. CA ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE FUNKTIONEN DIESER SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DES KÄUFERS ENTSPRECHEN, NOCH DAFÜR, DASS DIESE SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG UND OHNE FEHLER AUSGEFÜHRT WIRD. CA ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR PROBLEME, DIE AUF ÄNDERUNGEN DER BETRIEBSEIGENSCHAFTEN DER COMPUTER-HARDWARE ODER DES BETRIEBSSYSTEMS ZURÜCKZUFÜHREN SIND, DIE NACH HERAUSGABE DER SOFTWARE VORGENOMMEN WURDEN, SOWIE FÜR PROBLEME, DIE BEI DER INTERAKTION DER SOFTWARE MIT VON DRITTHERSTELLERN ENTWICKELTER SOFTWARE EINTRETEN. CA GESAMTHAFTUNG, DIE SICH AUS DIESER LIZENZVEREINBARUNG ODER DER SOFTWARE ODER DEM SCHRIFTLICHEN MATERIAL, DAS DER SOFTWARE BEILIEGT, ERGIBT, BESCHRÄNKT SICH AUF DIE SUMME ALLER ZAHLUNGEN, DIE VOM KÄUFER SELBST ODER IN DESSEN AUFTRAG GELEISTET WURDEN. DIE OBEN GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN HABEN KEINE GÜLTIGKEIT FÜR BEWERTUNGSSOFTWARE, "LIVE TRIAL"-SOFTWARE ODER SONSTIGE VON CA GEBÜHRENFREI ERHALTENE SOFTWARE. DIE GESAMTHAFTUNG BEZÜGLICH SOLCHER SOFTWARE BESCHRÄNKT SICH AUF $ 5000. MIT AUSNAHME DER OBEN GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN WIRD DIE SOFTWARE "TELQUEL" GELIEFERT. CA ODER IHRE HÄNDLER UND LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN BIS ZU DEM VOM ZUSTÄNDIGEN RECHT ZUGELASSENEN MAXIMALEN AUSMASS WEDER EXPLIZITE NOCH IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNGEN, OHNE EINSCHRÄNKUNG AUCH KEINE IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IN DEM AUSMASS, DAS MAXIMAL VOM GÜLTIGEN RECHT ZUGELASSEN WIRD, HAFTEN CA ODER IHRE HÄNDLER ODER LIEFERANTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON DATEN, KOSTEN FÜR WIEDERHERSTELLUNG DER VERLORENEN DATEN, PROFITEINBUSSEN, VERLUST VON BETRIEBSDATEN SOWIE BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER ANDERWEITIGE FINANZIELLE EINBUSSEN, OB BEI KLAGE AUF VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EIN ANDERES VERSCHULDEN, AUFGRUND HAFTBARKEIT ODER EINER SONSTIGEN BESTIMMUNG UND UNABHÄNGIG DAVON, OB CHEYENNE DAVON UNTERRICHTET WURDE, DASS IN SOLCHEN FÄLLEN SCHADENERSATZ GEFORDERT WIRD. IN EINIGEN LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS IMPLIZITER GARANTIEN UND VON FOLGESCHÄDEN RECHTLICH NICHT ZULÄSSIG. ERFOLGT DER ERWERB DIESER SOFTWARE IN EINEM SOLCHEN LAND ODER STAAT, SIND DIE ENTSPRECHENDEN AUSNAHMEREGELUNGEN NICHTIG. DIESE VEREINBARUNG REGELT DIE RECHTE DES KÄUFERS DIESER SOFTWARE. IN EINZELNEN STAATEN UND LÄNDERN KÖNNEN WEITERE FÜR DEN ERWERB VON SOFTWARE RELEVANTE RECHTSBESTIMMUNGEN GELTEN. 5. Diese Lizenzvereinbarung ist von dem Datum an gültig, an dem das Siegel dieses Pakets geöffnet oder die Software verwendet wird, und bleibt in Kraft, bis die Vereinbarung gelöst wird. Der Käufer kann die Lizenzvereinbarung lösen, indem er die Software, die zugehörige Dokumentation sowie sämtliche Kopien vernichtet. Die Lizenzvereinbarung erlischt automatisch, wenn der Käufer eine Bedingung der Lizenzvereinbarung mißachtet. Endet oder verfällt aus irgendeinem Grund das Recht auf Nutzung dieser Software, ist der Käufer verpflichtet, alle Kopien dieser Software und die gesamte Dokumentation, die von CA geliefert wurde, zu vernichten. Sofern CA dies verlangt, ist der Käufer verpflichtet, die Vernichtung aller genannten Objekte schriftlich nachzuweisen und zu bestätigen. 6. Wurde dieses Produkt als Upgrade einer früheren Version erworben, muß der Käufer der rechtmäßige Benutzer der aufzurüstenden Software sein. Diese Lizenzvereinbarung tritt an die Stelle der Lizenzvereinbarung für die frühere Produktversion. 7. Diese Lizenzvereinbarung darf nur mit schriftlicher Genehmigung von CA modifiziert werden. Ist eine Bedingung der Lizenzvereinbarung nicht gerichtlich durchsetzbar, wird die Bedingung im maximalen, unter dem gültigen Recht erlaubten Ausmaß durchgesetzt. CA haftet für keine anderen oder zusätzlichen Garantien, Vorhaltungen und Versprechen als für die in dieser Lizenzvereinbarung angeführten Vorhaltungen und Versprechen. 8. Diese Vereinbarung soll in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht ausgelegt werden, und die Parteien anerkennen die deutschen Gerichte als ausschließliche Zuständigkeit. 9. Mit der Benutzung der Software bestätigt der Käufer, daß er die Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung gelesen hat und sich mit ihnen einverstanden erklärt. CA und der Produktname für die Software sind in den USA, in Deutschland und in einigen anderen Ländern eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen von Computer Associates oder Tochtergesellschaften.