Breuer Elektronik Endbenutzer-Lizenzvertrag "EULA". Das mit dieser Lizenz verbundene Softwareprodukt ist Eigentum von Breuer Elektronik und wird durch das Urheberrecht und andere internationale Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Indem Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren oder anderweitig benutzen, erklären Sie, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Lizenzeinräumung Sie sind berechtigt - die Software auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu benutzen. - sich zum Zwecke der Datensicherung eine Backup-Kopie von dem Softwareprodukt zu erstellen. - Falls es sich bei dem Softwareprodukt um eine Shareware- Version handelt, dürfen Sie dieses bis zu 30 Tage testen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie das Softwareprodukt registrieren lassen oder mit allen Dateien, Dokumentationen und Kopien vernichten. Sie sind nicht berechtigt - Die Software ganz oder teilweise zu verleihen oder zu vermieten oder Unterlizenzen daran zu vergeben. - Die Software oder Teile davon in irgendeiner Weise zurück- zuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Beschränkte Garantie Breuer Elektronik garantiert, daß die Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach dem Erwerbsdatum gemäß der begleitenden Dokumentation im wesentlichen funktionieren wird, wenn sie laut der Anleitung betrieben wird. Breuer Elektronik garantiert jedoch nicht, daß die Verwendung der Software ununterbrochen oder der Betrieb der Software fehlerfrei oder gesichert sein wird oder daß die Software für irgendeinen bestimmten Zweck einsetzbar ist. Breuer Elektronik garantiert desweiteren, daß der Datenträger, der die Software enthält, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen frei von Material- oder Herstellungsfehlern ist. Ansprüche des Kunden Die gesamte Haftung von Breuer Elektronik und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach alleinigem Ermessen von Breuer Elektronik entweder (i) in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder (ii) in der Reparatur oder dem Ersatz der Software. Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf einen Unfall, auf Mißbrauch oder auf fehlerhafte Benutzung zurückzuführen ist. Für die Ersatzsoftware übernimmt Breuer Elektronik nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist eine Garantie. Eine weitergehende Garantieleistung ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Haftungsbeschränkung Weder Breuer Elektronik noch dessen Lieferanten sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder anderen finanziellen Verlusten) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung von dem Softwareprodukt oder dessen Unbenutzbarkeit entstehen, selbst wenn Breuer Elektronik von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von Breuer Elektronik auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für das Softwareprodukt bezahlt haben. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Breuer Elektronik verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt. Abschlußklausel Ungültige Vereinbarungen in diesem Lizenzvertrag berühren nicht gültige.