Software Lizenzabkommen "Eric's Bookmark Integrator", (C)1997 Friedrich Datentechnik GmbH, Deutschland WICHTIG: Dieses Software Lizenzabkommen ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (als natürlicher oder juristischer Person) und der FRIEDRICH DATENTECHNIK GMBH zur Nutzung des Produktes bezeichnet als "Eric's Bookmark Integrator" ("SOFTWARE PRODUKT"). "Eric's Bookmark Integrator" beinhalted Computer-Programme und artverwandtes Material, wie Online-Dokumentation, etc. Durch Installation, Kopie oder Nutzung des SOFTWARE PRODUKTES stimmen Sie den Bedingungen dieses Lizenzabkommens zu. Dieses SOFTWARE PRODUKT ist geschützt durch Urheberrechts-Gesetze und internationale Urheberrechts-Abkommen, sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutze geistigen Eigentums. Das SOFTWARE PRODUKT wird lizensiert, nicht verkauft. 1. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen eine nicht-ausschließliche Lizenz zur Nutzung des SOFTWARE PRODUKTES zu folgenden Bedingungen: a. Unregistrierte Nutzung (Shareware Lizenz) Zum Test und zur Bewertung der Software und in der Absicht (möglicherweise) später reguläre Lizenzen zur Nutzung zu erwerben dürfen Sie die Software auf einem einzelnen Computer installieren und benutzen. Innerhalb von 30 Tagen nach der erstmaligen Nutzung des Programms müssen Sie entweder eine reguläre Lizenz erwerben oder die Software deinstallieren. b. Registrierte (lizensierte) Nutzung Sie dürfen die Software auf einem einzelnen Computer installieren und zeitlich unbefristet nutzen. Sie dürfen die Software ebenfalls auf einem Speichermedium, wie z.B. einem Netzwerk-Server installieren, mit dem ausschließlichen Zweck, sie auf Ihren anderen Computern zu installieren oder auf Ihren anderen Computern über ein internes Netzwerk zu nutzen. Für jeden einzelnen dieser Computer, auf welchem die Software installiert ist oder von welchem aus sie genutzt wird, müssen Sie jeweils eine Lizenz erwerben. Eine Lizenz kann nicht auf mehrere Geräte aufgeteilt oder konkurrierend auf mehreren Computern genutzt werden. Wenn Sie eine Mehrbenutzer- oder Netzwerk-Lizenz für die Software erworben haben, dürfen Sie entsprechend diesem Software-Lizenz- abkommens die entsprechende Anzahl an zusätzlichen Kopien anfertigen und jede dieser Kopien gemäß dem hier definierten Zweck verwenden. 2. Beschreibung weiterer Rechte und Beschränkungen a. Einschränkungen zu Zurückentwicklung ("Reverse Engineering"), De-Compilierung und Dis-Assemblierung Es ist Ihnen nicht gestattet, das SOFTWARE PRODUKT zurückzuentwickeln, zu de-compilieren oder zu dis-assemblieren, außer und in dem Umfang, in dem solche Aktivitäten ausdrücklich durch geltendes Recht zulässig sind und diese Klausel nicht verletzt wird. b. Trennung von Komponenten Das SOFTWARE PRODUKT ist lizensiert als gesamtes Produkt. Außer zur Nutzung auf einem einzelnen Computer darf es nicht in einzelne Komponenten getrennt werden. c. Vermietung Das SOFTWARE PRODUKT darf nicht vermietet werden. d. Übertragbarkeit Sie dürfen auf permanenter Basis alle Ihre Rechte aus diesem Software- Lizenzabkommen weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie keine Bestandteile des SOFTWARE PRODUKTES (Kopien, Lizenzschlüssel, etc.) zurückbehalten und der Empfänger den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages zustimmt. Sollte das SOFTWARE PRODUKT ein Upgrade sein, muß Die Übertragung ebenfalls alle vorherigen Versionen des SOFTWARE PRODUKTES beinhalten. e. Vertragsende Sollten die Bestimmungen dieses Lizenzabkommens durch Sie verletzt werden, behält FRIEDRICH DATENTECHNIK GMBH sich vor, diesen Lizenzvertrag zu beenden. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWARE PRODUKTES, Lizenzschlüssel, sowie alle weiteren Bestandteile vernichten. f. Haftungsausschluß Für die Verwendungsfähigkeit des SOFTWARE PRODUKTES oder dessen Eignung zu einem bestimmten Zweck wird von FRIEDRICH DATENTECHNIK GMBH keinerlei Haftung übernommen. Jede Haftung für direkte, indirekte, verursachte oder gefolgte Schäden, die durch die Verwendung des SOFTWARE PRODUKTES entstehen oder entstehen könnten, ist ausgeschlossen.