Wie Sie Werbe-Mails aussperren

Der Spammer muss die Anwalts- und Gerichtskosten tragen

Im Extremfall können Sie auch eine einstweilige Verfügung gegen den Spammer beantragen.

Um eine einstweilige Verfügung zu beantragen, brauchen Sie keinen Anwalt. Nur wenn am zuständigen Gericht Anwaltszwang herrscht, müssen Sie in einer mündlichen Gerichtsverhandlung einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Für die Anwaltskosten brauchen Sie normalerweise nicht selbst aufzukommen. Denn wenn der Spammer etwa bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat oder Sie erfolgreich gegen ihn prozessiert haben, muss er die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.

Es kann allerdings sein, dass Sie die Kosten für die erste Abmahnung nicht erstattet bekommen – dann nämlich, wenn es nicht erforderlich war, einen Anwalt einzuschalten.

Lesen Sie auf der nΣchsten Seite: Fordern Sie nicht nur Unterlassung, sondern auch Schadensersatz