Laufendes Arbeitsentgelt sowie sonstige Bezⁿge, die sich eindeutig der Arbeitsleistung bestimmter Kalendertage im Insg-Zeitraum zuordnen lassen, sind in voller H÷he zu berⁿcksichtigen. Zu diesen Leistungen geh÷ren z.B.
das im Insg-Zeitraum erarbeitete Arbeitsentgelt,
rⁿckwirkende Lohnerh÷hungen fⁿr den Insg-Zeitraum (auch
wenn der Tarifvertrag erst nach dem Insolvenzereignis abgeschlossen wurde),
Urlaubsentgelt fⁿr Urlaubstage im Insg-Zeitraum,
zusΣtzliches Urlaubsgeld, das sich aus EinzelbetrΣgen
je Urlaubstag im Insg-Zeitraum zusammensetzt oder das sich als Prozentsatz
des Urlaubsentgelts fⁿr Urlaubstage im Insg-Zeitraum errechnet.
Auslagenersatz, soweit die Auslagen im Insg-Zeitraum angefallen
sind (z.B. Reisekosten, die durch Reisen im Insg-Zeitraum entstanden sind).