Das 3. Verm÷gensbeteiligungsgesetz vom 07.09.1998 (BGBI S. 2647) verbessert die Anlage verm÷genswirksamer Leistungen nach dem 5. Verm÷gensbildungsgesetz (VermBG). Die staatliche F÷rderung der Verm÷gensbildung besteht nach diesem Gesetz in einer steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulage, die fⁿr bestimmte, gesetzlich abschlie▀end geregelte Anlagenformen verm÷genswirksamer Leistungen vom Finanzamt gewΣhrt wird.
ErhΣlt der Arbeitnehmer zusΣtzlich zum Arbeitslohn die verm÷genswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber, zΣhlen diese zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Entgelt.