Einmalzahlungen

Bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt handelt es sich um Arbeitsentgelt, das nicht fⁿr die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Es sind also solche Einnahmen, die in gr÷▀eren ZeitabstΣnden als monatlich gewΣhrt werden und die kein laufendes Arbeitsentgelt sind. Meist sind sie Anerkennung fⁿr geleistete Dienste und Anreiz fⁿr weitere Anstrengungen und werden in der Regel zusΣtzlich zum laufenden Lohn bzw. Gehalt gezahlt.

Im Lohnsteuerrecht werden diese Zahlungen als " sonstige Bezⁿge" bezeichnet. Die Arbeitgeberpraxis kennt das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auch unter den Begriffen " Gratifikation" oder " Sonderzuwendung" . Hierzu zΣhlen u.a.:

Weihnachtsgeld

JubilΣumszuwendungen,

Jahresabschlussvergⁿtungen,

Gewinnbeteiligungen (Tantieme)

Urlaubsgelder ( Urlaub )

13. Monatsgehalt

 

Zur Ermittlung der Lohnsteuer auf den Sonstigen Bezug muss der voraussichtliche Jahresarbeitslohn fⁿr das Kalenderjahr ermittelt werden, in dem der Sonstige Bezug zuflie▀t. Beim voraussichtlichen Arbeitslohn dⁿrfen die eingetragenen bzw. kⁿnftigen Einmalzahlungen sowie kⁿnftige ─nderungen des Bruttogehalts nicht berⁿcksichtigt werden, auch wenn diese Zahlungen vorgesehen oder vertraglich garantiert sind.