Direktversicherung

Bei BeitrΣgen des Arbeitgebers fⁿr eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers und fⁿr Zuwendungen an eine Pensionskasse kann die Lohnsteuer nach mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % der BeitrΣge und Zuwendungen erhoben werden. Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt.

Durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem 01.01.2002 verschiedene F÷rderregelungen zugunsten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge in Kraft gesetzt (z.B. Altersverm÷gensgesetz). In diesem Zusammenhang ist es ab 2002 m÷glich, dass BeitrΣge zu einer Direktversicherung steuer- und beitragspflichtig sind.

Zusatzleistung

Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % kann auch erfolgen, wenn der Arbeitgeber die DirektversicherungsbeitrΣge zusΣtzlich zum laufenden Arbeitslohn bezahlt.