Der steuerpflichtige Teil der Abfindung sollte mit der Lohnart "Abfindung (steuerpflichtig)" eingegeben werden. Fⁿr den steuerfreien Teil einer Abfindung ist in lohn+gehalt keine Lohnart vorgegeben; Sie mⁿssen sich hierfⁿr eine eigene Lohnart unter den Einmalzahlungen anlegen (steuer- und sozialversicherungsfrei).
Die Lohnsteuer fⁿr eine Abfindung ist grundsΣtzlich nach der "Fⁿnftelregelung" zu ermΣ▀igen.