Es gibt sechs Steuerklassen. Der Arbeitgeber ist an den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte gebunden.
WΣhlen Sie die gewⁿnschte Steuerklasse durch Aufklappen des Listenfensters, und bestΣtigen Sie die Eingabe mit <Return> oder durch Anklicken mit der Maus. Das Eingabefeld unterliegt einer PlausibilitΣtsprⁿfung hinsichtlich der KinderfreibetrΣge. So kann beispielsweise die Steuerklasse VI nicht bei Eintrag eines Kinderfreibetrages gewΣhlt werden. Das Programm meldet dann einen Fehler, die Fehlerbeschreibung erfolgt in der Statuszeile.
Um eine Lohnberechnung fⁿr GrenzgΣnger oder Aushilfen mit vorliegender Freistellungsbescheinigung zu erm÷glichen, ist im Programm zusΣtzlich die Steuerklasse "0" (Null) wΣhlbar. Bei dieser Eingabe wird keine Steuer berechnet, die SozialversicherungsbeitrΣge jedoch nach den gewΣhlten Angaben.
Bei einem pauschal versteuerten Mitarbeiter gibt es keine Steuerklasse. Bei der Einstellung "Pausch" erscheint ein Feld "Pauschalsatz" anstelle des Freibetrags, in dem Sie den Prozentsatz auswΣhlen k÷nnen, mit dem pauschaliert werden soll.