SolidaritΣtszuschlag

Der SolidaritΣtszuschlag wird als prozentualer Zuschlag der Lohnsteuer, die vom laufenden Arbeitslohn bzw. von sonstigen Bezⁿgen zu erheben ist, berechnet. Der SolidaritΣtszuschlag wird nur einbehalten, wenn die Lohnsteuer die im SolidaritΣtszuschlagsgesetz festgelegten MindestbetrΣge ⁿbersteigt. ▄bersteigt die abzufⁿhrende Lohnsteuer diese Grenzen, wird der SolidaritΣtszuschlag nicht sofort in voller H÷he erhoben, sondern nach einer Gleitregelung errechnet.

Wird die Lohnsteuer pauschaliert, betrΣgt der SolidaritΣtszuschlag generell 5,5 %  (1997: 7,5 %) der pauschalen Lohnsteuer.