Besteht Rentenversicherungspflicht, geben Sie hier "Ja" ein.
Ist Ihr Arbeitnehmer Rentner, wΣhlen Sie hier "Halber Beitrag AG". Rentner sind von ihren BeitrΣgen zur Rentenversicherung befreit. Der Arbeitgeber mu▀ allerdings seinen Beitraganteil abfⁿhren.
Die prozentuale H÷he der Rentenversicherung wird entsprechend Ihren Eintragungen bei Abrechnungszeitraum und Bundesland vorgenommen.
Seit 01.04.1999 mu▀ der Arbeitgeber fⁿr geringfⁿgig entlohnt BeschΣftigte einen pauschalen Beitrag von 12 % des Arbeitsentgelts an die Rentenversicherung abfⁿhren (fⁿr Privathaushalte 5%). In diesem Fall wΣhlen Sie "AG 12 %". Au▀erdem hat der Arbeitnehmer die M÷glichkeit, auf seine Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. Er mu▀ die Differenz zwischen den Arbeitgeberpauschalsatz und dem normalen Rentenversicherungssatz (19,5%) selbst entrichten. Hat sich Ihr Arbeitnehmer fⁿr diese Option entschieden, geben Sie "AG 12 % + AN 7,5% " ein.