Pflegeversicherung

1995 wurde die Pflegeversicherung eingefⁿhrt. In Anlehnung an die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wird von Arbeitnehmern im Rahmen der gesetzlichen Abzⁿge der Sozialversicherung ein Beitrag fⁿr die Pflegeversicherung einbehalten. Der Gesamtbeitrag betrΣgt seit Juli 1996 1,7 Prozent. In Sachsen trΣgt der Arbeitnehmer hiervon 1,35 Prozent, der Arbeitgeber 0,35 Prozent. In den anderen BundeslΣndern wird der Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen getragen. Eine Ausnahme gilt bei Geringverdienern, hier trΣgt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben allein. Lexware lohnauskunft berⁿcksichtigt bei Bruttobezⁿgen unterhalb der Geringverdienergrenze automatisch die Geringverdienerregelung. Diese Option k÷nnen Sie jederzeit unter Verwaltung/Einstellungen/Berechnung abschalten. Die fⁿr Ihr Bundesland gⁿltigen Werte finden Sie in der Bundesland-Datenbank unter Verwaltung/ BundeslΣnder...

 

Hat Ihr Arbeitnehmer eine private Pflegeversicherung, wΣhlen Sie im Listfeld "freiw./privat" und geben den Zuschu▀ bzw. Abzug in den nun aktiven Feldern ein.

 

Beamte, die nicht privat krankenversichert, sondern freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sind versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Als Folge der Halbierung ihrer Leistungsansprⁿche betrΣgt der Beitragssatz fⁿr Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder GrundsΣtzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfⁿrsorge haben, die HΣlfte des ╗normalen½ Beitragssatzes (zum Beispiel: versicherungspflichtigen Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten und sonstigen BeschΣftigten usw.). Der halbe Beitragssatz gilt ferner fⁿr die versicherungspflichtigen Rentner, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder GrundsΣtzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe haben.