Kindergeld

Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde im Rahmen der Neugestaltung des Familienausgleichs die Auszahlung des Kindergelds auf die Arbeitgeber ⁿbertragen. Ist der Arbeitgeber nicht von der Auszahlungspflicht befreit, mu▀ er dem Arbeitnehmer seit 1996 Kindergeld entsprechend einer vorgelegten gⁿltigen Kindergeldbescheinigung ausbezahlen. Soll fⁿr den Arbeitnehmer Kindergeld ausbezahlt werden, geben Sie hier den Betrag laut Kindergeldbescheinigung ein. Im Ausdruck der Berechnung erscheint der Betrag "Kindergeld" als steuerfreier Bezug. Mit der Steuerreform 1999 wurde die Auszahlung des Kindergeldes wieder auf die Familienkasse ⁿbertragen. Dies gilt nicht fⁿr ÷ffentlich-rechtliche Arbeitgeber, hier wird weiterhin das Kindergeld vom Arbeitgeber ausbezahlt. Wurde unter Verwaltung/Firmenangaben... die Befreiung des Arbeitgebers von der Auszahlungspflicht angegeben, erscheint dieses Feld inaktiv. Ausfⁿhrliche ErlΣuterungen zum Thema "Kindergeld" finden Sie im Ratgeber.