Tragen Sie die auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen KinderfreibetrΣge ein. Die Lohnsteuerkarte ist fⁿr den Arbeitgeber bindend. Soweit die Kinder nicht automatisch von der Gemeinde berⁿcksichtigt worden sind, mu▀ der Arbeitnehmer die Eintragung bei dem fⁿr ihn zustΣndigen Finanzamt beantragen. Die Eingabe erfolgt in Einheiten von je 0,5 und ist auf 9,5 begrenzt. Der Eintrag 0,5 entspricht einem halben Kinderfreibetrag.
Seit 1996 haben die KinderfreibetrΣge fⁿr die Berechnung der Lohnsteuer keine Bedeutung mehr. Die Berⁿcksichtigung der Kinder erfolgt primΣr ⁿber das erh÷hte Kindergeld, der Kinderfreibetrag wird erst im Zuge der Einkommensteuer mit dem Kindergeld "verrechnet". Ergibt sich durch den Einkommensteuerbescheid, dass sich die Steuerersparnis bei Berⁿcksichtigung des Kinderfreibetrages gⁿnstiger auswirkt als das erhaltene Kindergeld, wird der Differenzbetrag erstattet.
Wie bisher wirkt sich der Kinderfreibetrag mindernd bei der Berechnung des SolidaritΣtszuschlags und der Kirchensteuer aus. Zu deren Berechnung mu▀ die Lohnsteuer berechnet werden, die sich bei Berⁿcksichtigung des Kinderfreibetrages ergeben wⁿrde. Von dieser Bemessungsgrundlage werden dann die BetrΣge fⁿr SolidaritΣtszuschlag und Kirchensteuer berechnet.