Name und Adresse der Firma werden auf der Lohnabrechnung ausgedruckt.
M÷chten Sie fⁿr einen privaten Haushalt Berechnung durchfⁿhren oder den Haushaltsscheck erstellen, muss die Firma als Privathaushalt gekennzeichnet werden. Es k÷nnen dann die Steuer- und Betriebsnummer eingegeben werden; diese Angaben werden fⁿr den Haushaltsscheck ben÷tigt. In Privathaushalten sind Berechnungen fⁿr ZeitΣume ab April 2003 m÷glich.
Die Kennzeichnung als Privathaushalt kann nachdem die
Firmenangaben gespeichert wurde nicht mehr wieder rⁿckgΣngig gemacht werden.
Die UmlagesΣtze sind nur dann einzutragen, wenn fⁿr die Firma Leistungen ⁿber die Ausgleichskassen bei Entgeltfortzahlung in Betracht kommen. Die UmlagesΣtze werden dann zur Berechnung herangezogen, wenn ein Mitarbeiter als umlagepflichtig markiert wurde und in seiner Krankenkasse keine UmlagesΣtze eingetragen wurden.