Bei BeitrΣgen des Arbeitgebers fⁿr eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers und fⁿr Zuwendungen an eine Pensionskasse kann die Lohnsteuer nach º 40b EStG ab 1996 mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % der BeitrΣge und Zuwendungen erhoben werden (bis 1995 waren es 15 % Pauschalsteuer). Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt.
Die Pauschalierung von DirektversicherungsbeitrΣgen setzt voraus, dass
die Versicherung im Erlebensfall nicht vor dem 59. Geburtstag des Arbeitnehmers ausbezahlt wird,
eine vorzeitige Kⁿndigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen ist und
die Zahlungen aus dem ersten DienstverhΣltnis zuflie▀en (bei einer zusΣtzlichen NebenbeschΣftigung ist die Pauschalierung nicht m÷glich).
Die PrΣmien fⁿr eine Direktversicherung k÷nnen aus dem laufenden Arbeitslohn (Barlohnumwandlung) vom Arbeitgeber zusΣtzlich zum Arbeitslohn (Zusatzleistung) oder aus einer einmaligen Zuwendung (Einmalzahlung) bezahlt werden. Bei EinzelvertrΣgen liegt die pauschalierungsfΣhige H÷chstgrenze bei jΣhrlich 1.752 EUR. ▄bersteigt die PrΣmie den pauschalierungsfΣhigen Betrag, mu▀ der ⁿbersteigende Betrag dem normalen Lohnsteuerabzug unterworfen werden.
Auch bei der Direktversicherung haben Sie die M÷glichkeit, den voreingestellten pauschalen Kirchensteuersatz zu Σndern. Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer, die keiner kirchensteuerberechtigten Konfession angeh÷ren, von der Kirchensteuerpauschalierung ausschlie▀en. In diesem Falle sind jedoch die L÷hne aller ⁿbrigen kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer mit dem vollen Kirchensteuersatz zu berechnen. Im Fall der ▄bernahme der pauschalen Steuer durch den Arbeitnehmer kann dies jedoch zu einem arbeitsrechtlichen Problem fⁿhren.
Direktversicherung aus Einmalzahlung