▄berlassen Sie dem Arbeitnehmer einen Pkw auch zur privaten Nutzung, liegt darin ein steuerpflichtiger Sachbezug. Der private Nutzungswert ist als Arbeitslohn zu versteuern. Sie haben neben dem Einzelnachweis die M÷glichkeit, den Nutzungswert pauschal mit 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises (Listenpreis plus Sonderausstattung inkl. MwSt.) zuzⁿglich eines Zuschlages fⁿr die gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und ArbeitsstΣtte anzusetzen. WΣhlen Sie unter "Weitere Be- und Abzⁿge" die Option "Dienstwagen", um die erforderlichen Eintragungen vorzunehmen. Dies sind im einzelnen:
Kilometer von der Wohnung
zur ArbeitsstΣtte