Arbeitslosenversicherung

Besteht Arbeitslosenversicherungspflicht, geben Sie hier "Ja" ein.

 

Wie auch in der Rentenversicherung sind Rentner in der Arbeitslosenversicherung von Ihren BeitrΣgen befreit, aber der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil abfⁿhren. M÷chten Sie einen Rentner abrechnen, geben Sie hier "Halber Beitrag AG" ein.

 

Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer erstmals beschΣftigen, der das 55. Lebensjahr vollendet hat und vorher arbeitslos war, mⁿssen den Arbeitgeberanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht tragen; es ist nur der Arbeitnehmeranteil abzufⁿhren. In diesem Fall wΣhlen Sie hier "Halber Beitrag AN".