Arbeitgeber 11 %

Seit 01.04.1999 muss der Arbeitgeber fⁿr geringfⁿgig entlohnt BeschΣftigte einen pauschalen Beitrag an die Krankenversicherung abfⁿhren. Dies gilt nur fⁿr Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Der pauschale Satz betrΣgt bis zum 31.03.2003 10 % und ab dem 01.04.2003 11 % (fⁿr Privathaushalte 5%).