Allgemeines

Seit 1994 bis zum Jahr 2000 gilt fⁿr bestimmte gewerbliche Einkⁿnfte eine Begrenzung des Einkommensteuertarifs auf h÷chstens 45 % (ab 1999 h÷chtens 43%). Diese Tarifbegrenzung wurde durch das Standortsicherungsgesetz eingefⁿhrt, sie soll einen Ausgleich fⁿr die Belastung gewerblicher Einkⁿnfte mit Gewerbesteuer schaffen.

 

Kennzeichen der Tarifbegrenzung ist, dass sie auf die gewerblichen Einkⁿnfte beschrΣnkt ist, die anderen Einkunftsarten also nicht in die Tarifbegrenzung miteinbezogen werden. Au▀erdem werden die Sonderausgaben und au▀ergew÷hnlichen Belastungen anteilig auf die gewerblichen Einkⁿnfte und die weiteren Einkⁿnfte aufgeteilt.

 

Die Tarifbegrenzung erfolgt ⁿber einen Entlastungsbetrag, der von der "normalen" Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen abgezogen wird. Er wird aufgrund einer Vergleichsberechnung ermittelt.

Das Programm ⁿbernimmt die vollstΣndige Berechnung, dabei wird sowohl der Entlastungsbetrag als auch die verbleibende Einkommensteuer berechnet. Erfolgt keine Entlastung, weil z. B. die gewerblichen Einkⁿnfte zu niedrig sind, wird der Entlastungsbetrag mit "0,00" angezeigt.

 

Nach Aufruf des Menⁿs Tarifbegrenzung º 32c/35 EStG... erscheint ein Berechnungsfenster. WΣhlen Sie zuerst das Jahr, fⁿr welches die Berechnung erfolgen soll. Anschlie▀end legen Sie fest, ob die Tarifbegrenzung auf Grundlage der Grund- oder Splittingtabelle ermittelt werden soll. Die Splittingtabelle ist bei den Steuerklassen III, IV und V m÷glich. Die Auswahl erfolgt durch Klicken auf den Schalter des Auswahlfeldes bzw. durch Bewegen des Cursors auf das Eingabefeld und BetΣtigen der Pfeiltasten nach oben oder unten.