Durchfⁿhrungswege |
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase |
Steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase |
Direktzusage |
Unbegrenzt steuerfrei auf Unternehmensebene (Rⁿckstellung) und beim Arbeitnehmer (kein Zufluss nach º 11 EStG) |
Als Einkⁿnfte aus nicht selbststΣndiger Arbeit nach º 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG voll steuerpflichtig |
Unterstⁿtzungskasse |
Steuerfreiheit auf Unternehmensebene begrenzt auf Kassenverm÷gen (Betriebsausgabe), unbegrenzt steuerfrei beim Arbeitnehmer (kein Zufluss nach º 11 EStG) |
û wie vor û |
Rⁿckgedeckte Unterstⁿtzungskasse |
Unbegrenzt steuerfrei auf Unternehmensebene (Betriebsausgabe) und beim Arbeitnehmer (kein Zufluss nach º 11 EStG) |
û wie vor û |
Direktversicherung |
Steuerfrei auf Unternehmensebene (Betriebsausgabe), Pauschalsteuer nach º 40b EStG: 20 % beim Arbeitnehmer |
Ertragsanteilsbesteuerung nach º 22 Nr. 1 EStG |
Sonderausgabenabzug oder Zulagenf÷rderung nach º 10a EStG |
Als "sonstige Einkⁿnfte" nach º 22 Nr. 5 EStG voll nachgelagert zu versteuern | |
Pensionskasse |
Steuerfrei auf Unternehmensebene (Betriebsausgabe), Pauschalsteuer nach º 40b EStG: 20 % beim Arbeitnehmer |
Ertragsanteilsbesteuerung nach º 22 Nr. 1 EStG |
Steuerfrei auf Unternehmensebene (Betriebsausgabe), beim Arbeitnehmer bis zu 4 % der BBG nach º 3 Nr. 63 EStG steuerfrei |
Als "sonstige Einkⁿnfte" nach º 22 Nr. 5 EStG voll nachgelagert zu besteuern | |
Sonderausgabenabzug oder Zulagenf÷rderung nach º 10a EStG |
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Pensionsfonds |
Steuerfrei auf Unternehmensebene (Betriebsausgabe), beim Arbeitnehmer bis zu 4 % der BBG nach º 3 Nr. 63 EStG steuerfrei |
û wie vor û |
Sonderausgabenabzug oder Zulagenf÷rderung nach º 10a EStG |
─nderungen zur bisherigen Rechtslage sind kursiv gedruckt.