Zum Ausgleich der in den kommenden Jahren erwarteten Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung wird der Aufbau einer zusΣtzlichen freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge notwendig, damit auch kⁿnftige Rentnergenerationen den im Erwerbsleben erarbeiteten Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten k÷nnen. Der Aufbau einer entsprechenden freiwilligen privaten (und betrieblichen) Altersvorsorge wird durch steuerliche F÷rderma▀nahmen flankiert, die besonders auch Bezieher kleiner Einkommen und Familien mit Kindern unterstⁿtzen. Die neuen gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Wesentlichen im Einkommensteuergesetz (EStG) und im AltersvorsorgevertrΣge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) verankert. Das Gesetz ⁿber die zusΣtzliche private Altersvorsorge tritt zum 01.01.2002 in Kraft. Im nachfolgenden Beitrag werden die neuen Vorschriften zum Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge erlΣutert.
Informationen finden Sie unter dem Suchbegriff Altersvorsorge auch auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/