Der EURO

Die Bargeldumstellung
Allgemein


Was passiert mit DM-Gedenkmⁿnzen?

DM-Gedenkmⁿnzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel ausgegeben wurden, teilen das gleiche Schicksal wie normale DM-Mⁿnzen: Auch sie verlieren ab dem 1.1.2002 ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, k÷nnen aber zum Nennwert in Euro umgetauscht werden.