Der EURO

Rechnungswesen, Buchfⁿhrung und Bilanzierung
Bilanzierung


Wie geht die Bilanzierung von Umstellungskosten vonstatten?

Die Umstellung auf den Euro bringt vielfΣltige Aufwendungen mit sich: Aufwendungen fⁿr Mitarbeiterschulungen, Umrⁿstung bzw. Anpassung von vorhandenen Kassensystemen und Mⁿnzautomaten, Austausch von Kassensystemen und Mⁿnzautomaten, Neuanschaffung von Buchhaltungssoftware, zusΣtzliche Kundeninformationen durch Broschⁿren usw.

AktivierungsfΣhige Kosten
Aktivierungspflichtige Ausgaben, z.B. fⁿr die Anschaffung von Verm÷gensgegenstΣnden, sind wie bisher zu aktivieren. Jedoch ist zu beachten, da▀ sich die Abschreibungsdauer verkⁿrzen kann, wenn die Verm÷gensgegenstΣnde nach der Einfⁿhrung des Euro nicht mehr entsprechend ihrer bisherigen betrieblichen Funktion einsetzbar sind. Der verbleibende Restbuchwert ist in diesen FΣllen ⁿber die noch verbleibende kⁿrzere Abschreibungsdauer zu verteilen. Als Zeitpunkt fⁿr den Ablauf der Restnutzungsdauer kommt dabei der Tag der Euro-Einfⁿhrung (1.1.1999), der geplante Umstellungszeitpunkt der Buchfⁿhrung auf den Euro in der ▄bergangszeit oder der geplante Einfⁿhrungszeitpunkt der Euro-Mⁿnzen (1.1.2002) in Betracht. Tritt gleichzeitig mit den Euro-bedingten Anpassungsma▀nahmen eine ⁿber den ursprⁿnglichen Zustand eines Verm÷gensgegenstandes hinausgehende wesentliche Verbesserung ein (was in der Regel wohl die Ausnahme sein wird), so handelt es sich bei den Aufwendungen um nachtrΣgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten, die zu aktivieren und ⁿber die Restnutzungsdauer des Verm÷gensgegenstandes abzuschreiben sind. Wird der Verm÷gensgegenstand nicht in seiner Funktion geΣndert oder wesentlich verbessert (z.B. Update einer Standardsoftware, um diese auch nach der Einfⁿhrung des Euro verbessern zu k÷nnen), so liegen sofort abzugsfΣhige Erhaltungsaufwendungen vor.

Nicht-AktivierungsfΣhige Kosten
Die Aufwendungen fⁿr die WΣhrungsumstellung auf den Euro, die nicht zu einem aktivierungsfΣhigen Verm÷gensgegenstand des Anlage- oder Umlaufverm÷gens fⁿhren, geh÷ren im GeschΣftsjahr der Verausgabung zu den sofort abzugsfΣhigen Betriebsausgaben. Eine Vorverlagerung der Umstellungsaufwendungen durch Rⁿckstellungsbildung ist nicht m÷glich.

Selbstgeschaffene immaterielle Verm÷gensgegenstΣnde
Soweit es sich bei den Aufwendungen allerdings um selbstgeschaffene immaterielle Verm÷gensgegenstΣnde des Anlageverm÷gens handelt (z. B. Entwicklung eigener Software), dⁿrfen die Aufwendungen in der Handelsbilanz als "Bilanzierungshilfe" aktiviert werden. Damit wird das an sich bestehende Aktivierungsverbot fⁿr immaterielle Verm÷gensgegenstΣnde des Anlageverm÷gens insoweit au▀er Kraft gesetzt und erm÷glicht, da▀ solche Posten im Wege der linearen Abschreibung auf mehrere GeschΣftsjahre verteilt werden. Da die "Bilanzierungshilfe" in der Steuerbilanz keine Anwendung findet, wird sie allerdings den meisten Unternehmen keine nennenswerten Vorteile bringen.

Rundungsdifferenzen
Rundungsdifferenzen, die aus der einmaligen Umstellung des Jahresabschlusses herrⁿhren und betragsmΣ▀ig unbedeutend sind, k÷nnen entweder direkt mit dem Eigenkapital erfolgsneutral verrechnet oder auch erfolgswirksam behandelt werden. Da es sich bei den Rundungsdifferenzen lediglich um Differenzen aus rechentechnischen Operationen handelt, kommt das Saldierungsverbot nicht zum Tragen, so da▀ nur der Saldo als sonstiger betrieblicher Ertrag bzw. sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Aufgrund der tendenziell unbedeutenden H÷he der Rundungsdifferenzen ist eine erfolgswirksame Behandlung die praktikabelste L÷sung.