Der EURO

Rechnungswesen, Buchfⁿhrung und Bilanzierung
Allgemein


Prⁿfbarkeit des Rechnungswesens

Die Buchfⁿhrung mu▀ innerhalb angemessener Zeit prⁿfbar sein (º 145 Abs. 1 AO). Fⁿr die Umstellung des Rechnungswesens auf den Euro bedeutet dies:

- Ein Wechsel der WΣhrungseinheit wΣhrend eines Wirtschaftsjahres ist nicht zulΣssig.

Dies gilt nicht bei abweichendem Wirtschaftsjahr fⁿr den Wechsel auf den Euro zum 1. Januar 1999 oder zum 1. Januar 2002.

- Wurde einmal bei der Fⁿhrung des Rechnungswesens oder von Teilen des Rechnungswesens (Tz. 2.1 Satz 2)

fⁿr den Euro optiert, ist ein Wechsel zur DM insoweit in den Folgejahren nicht mehr m÷glich (Bindungswirkung).

- Die Umstellung des Rechnungswesens auf den Euro mu▀ den Dokumentations- und Prⁿfbarkeitsanforderungen

der GrundsΣtze ordnungsmΣ▀iger DV-gestⁿtzter Buchfⁿhrungssysteme vom 7. November 1995 (BStBl I S. 738) genⁿgen.