Der EURO

Rechnungswesen, Buchfⁿhrung und Bilanzierung
Jahresabschluss


Jahresabschluss

Der handelsrechtliche Jahresabschlu▀ kann erstmals fⁿr das nach dem 31. Dezember 1998 endende GeschΣftsjahr wahlweise in DM oder Euro aufgestellt werden, letztmals fⁿr das im Jahre 2001 endende GeschΣftsjahr. Fⁿr GeschΣftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2001 enden, ist der Jahresabschlu▀ in Euro aufzustellen (Artikel 4 ºº 1 und 2 des Euro-Einfⁿhrungsgesetzes vom 9. Juni 1998 BGBl. I S. 1242, BStBl I S. 860). Die handelsrechtlichen Regelungen gelten auch fⁿr die Steuerbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und beizufⁿgende AnhΣnge, Lageberichte und Prⁿfungsberichte (º 60 EStDV).