Der EURO

Gesellschaftsrecht


Ab welchem Datum kann ein Mahnverfahren in Euro eingeleitet werden?

Seit dem 1.1.1999 sind gerichtliche Mahnverfahren auch in Euro m÷glich. Das Euro-Einfⁿhrungsgesetzes vom 9.Juni 1998 hat das Mahnverfahren an die Verwendung des Euro angeglichen, um auf Euro lautende Forderungen geltend machen zu k÷nnen. Bis zum 31.12.2001 k÷nnen Mahnbescheide sowohl in Euro als auch in DM zugestellt werden. Fⁿr das Mahnverfahren bezⁿglich Euro-Forderungen wurden spezielle Vordrucke eingefⁿhrt. Die zugeh÷rigen HinweisblΣtter zu den Vordrucken beinhalten den amtlichen Umrechnungskurs, die Wertgrenze fⁿr die Abgrenzung der ZustΣndigkeit von Amts- und Landgerichten sowie Gerichtsgebⁿhren in Euro. Damit k÷nnen zum einen die Verfahrenskosten in Euro geltend gemacht werden und zum anderen das zustΣndige Gericht richtig benannt werden. Fⁿr Mahnverfahren nach dem 31.12.2001 wird es ein neues, endgⁿltiges Formular mit Angaben nur in Euro geben.