Der EURO

Personalwesen/Mitarbeiter
So k÷nnen Sie Ihre Ziele erreichen


Fⁿnftens: L÷hne, GehΣlter und Sozialversicherungen

L÷hne und GehΣlter sowie SozialversicherungsbeitrΣge mⁿssen spΣtestens ab 1. Januar 2002 in Euro berechnet, ausgewiesen und ⁿberwiesen werden. Als Arbeitgeber haben Sie eine besondere Verantwortung, dass es hier nicht zu Verz÷gerungen kommt. Stellen Sie daher sicher, dass die Voraussetzungen fⁿr diese Zahlungen in Buchhaltung und Technik rechtzeitig gegeben sind. Wenn die Buchhaltung bei Ihrem Steuerberater gefⁿhrt wird, sollte er Ihnen bestΣtigen k÷nnen, dass alle Vorbereitungen û auch die EDV-technischen û getroffen sind.

Von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern k÷nnen Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung und zur Zahlung in Euro kommen. Auch hier kann frⁿhzeitige Information zu den Details der Umrechnung den Wechsel erleichtern und m÷glichen Unsicherheiten bezⁿglich der ArbeitsvertrΣge vorbeugen.

Im ▄brigen k÷nnen Sie L÷hne und GehΣlter sowie SozialversicherungsbeitrΣge  -wie Ihr sonstiges Rechnungswesen auch - schon heute auf Euro umstellen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafⁿr sind mit dem Zweiten Euro-Einfⁿhrungsgesetz vom 24.3.1999 geschaffen worden. Wenn Sie L÷hne und GehΣlter erst zum 1.1.2002 umstellen wollen, k÷nnen Sie das DM-Arbeitsentgelt bereits jetzt nachrichtlich auch in Euro ausweisen, um die Arbeitnehmer mit den neuen BetrΣgen vertraut zu machen.

Ausfⁿhrliche Informationen zum Thema Lohn und Gehalt finden Sie bei Euro-NRW:
Infos fⁿr den Unternehmensbereich Personal
www.euro-nrw.de