Der EURO

Steuern und Abgaben
Sonderregelungen fⁿr bestimmte Steuerbereiche
Lohnsteuer


Programmablaufplan

Die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des SolidaritΣtszuschlags und der Ma▀stabsteuer fⁿr die Kirchenlohnsteuer kann in der ▄bergangszeit auch bei einer Lohn- und Gehaltsberechnung in Euro auf der Grundlage des DM-Programmablaufplans erfolgen. Dies wird durch eine geringfⁿgige Erweiterung des DM-Programmablaufplans erreicht.

Danach werden die Euro-Eingabewerte ästeuerpflichtiger Arbeitslohnô und die äim steuerpflichtigen Arbeitslohn enthaltenen Versorgungsbezⁿgeô in DM Werte umgerechnet und zu den - eventuell - bestehenden DM-Eingabewerten addiert. Die DM-Ergebniswerte (Lohnsteuer, SolidaritΣtszuschlag und Ma▀stabsteuer fⁿr die Kirchenlohnsteuer) werden immer auch in Euro umgerechnet.

Der Programmablaufplan 1999 wurde mit BMF-Schreiben vom 19. November 1998 - I A 5 - Vw 7216 - 14/97 / IV C 5 - S 2361 - 33/98 - im BStBl I S. 1451 ver÷ffentlicht. Da der Umrechnungskurs noch nicht feststeht (siehe Tz. 5.1), mu▀ jeder Anwender die im Programmablaufplan in den Umrechnungsmodulen vorgesehenen Felder äKursô selbst ausfⁿllen.

Arbeitgeber k÷nnen die maschinelle Lohnabrechnung jedoch auch nach einem reinen Euro-Programmablaufplan durchfⁿhren. Die so ermittelte Lohnsteuer darf nur unwesentlich von der ma▀gebenden Lohnsteuertabelle abweichen. Als unwesentlich sind Abweichungen bis zum nΣchsth÷heren oder nΣchstniedrigeren Steuerbetrag in der ma▀gebenden Lohnsteuertabelle anzusehen (LStR 121 Abs. 1).