Der EURO

Steuern und Abgaben
Sonderregelungen fⁿr bestimmte Steuerbereiche
Einkommensteuer


▄berschusseinkⁿnfte

Die Ermittlung der ▄berschu▀einkⁿnfte (º 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) ist in der EinkommensteuererklΣrung in DM vorzunehmen.