Der EURO

Vertragsrecht


Was geschieht mit bestehenden VertrΣgen (Miet-, Darlehens-, Versicherungs-, Arbeits-, Lieferungs- und LeistungsvertrΣgen)?

Durch den Grundsatz der VertragskontinuitΣt (Art. 3 der EG-Verordnung Nr. 1103/97 vom 17.06.1997) Σndert sich an bestehenden VertrΣgen nichts. Die Vertragsbedingungen bleiben gleich und nationale WΣhrungen werden automatisch zum fixierten Euro-Kurs umgerechnet.