Der EURO

Zahlungsverkehr
Allgemein


K÷nnen Verbindlichkeiten bedenkenlos in der ▄bergangsphase bis zum 1.1.2002 durch ▄berweisungen in Euro beglichen werden?

GrundsΣtzlich kann in Euro bezahlt werden. Probleme tauchen u.U. dann auf, wenn Zahlungen in D-Mark vertraglich festgelegt sind. ▄berweisungen in Euro k÷nnen Rundungsdifferenzen nach sich ziehen. Es ist jedoch nicht statthaft, einen aufgrund von Rundungen geringeren Betrag zu ⁿberweisen als vertraglich vereinbart. Ausnahme: besitzt der GlΣubiger kein Konto, das auf die gleiche WΣhrung lautet wie seine Forderung, muss er etwaige Rundungsdifferenzen hinnehmen. Regeln sie dieses Problem m÷glichst frⁿhzeitig mit ihren GeschΣftspartnern, am Besten im Vorfeld der Umstellungen von Zahlungen auf Euro.