Der EURO

Preise und Kalkulation
Preisrecht


Allgemeines Preisrecht

In unserem Wirtschaftssystem werden Preise grundsΣtzlich auf der Basis von Angebot und Nachfrage von den Unternehmen frei gebildet. Gleichwohl sind preisrechtliche Normen einzuhalten. Dabei ist materielles und formelles Preisrecht zu unterscheiden.
Das materielle Preisrecht regelt den Preis selbst und greift damit aus sozial- oder wettbewerbspolitischen Grⁿnden in die freie Preisbildung ein. Darunter fallen z. B. Normen im Gesundheits- und Wohnungswesen oder auf dem Energiesektor.

Die Art und Weise der Angabe des Preises regelt das formelle Preisrecht (Preisangabenrecht). Da im Wettbewerb neben der QualitΣt der angebotenen Ware oder Leistung bekanntlich der Preis regelmΣ▀ig ein entscheidendes Kriterium fⁿr die AttraktivitΣt eines Angebotes ist, kommt Preisangaben und somit den sie regelnden Vorschriften eine nicht zu unterschΣtzende Bedeutung zu. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des deutschen Preisangabenrechts sind die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.