BAT Sonder-Tagung: Die neue Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgung ist grundlegend reformiert worden. Mit den TarifvertrΣgen ⁿber die zusΣtzliche Altersversorgung der BeschΣftigten des ÷ffentlichen Dienstes ist jetzt die nΣhere Ausgestaltung erfolgt. In der Praxis mⁿssen Sie in der Personalabteilung und in der Lohn-und Gehaltsabrechnung jetzt mit den Neuregelungen arbeiten.
Ziel dieser aktuellen Sonderveranstaltung ist es, Ihnen die Umsetzung der neuen Zusatzversorgung aufzuzeigen und bei den damit zusammenhΣngenden Fragen behilflich zu sein. Zum Veranstaltungszeitpunkt liegen bereits erste Erfahrungen mit der neuen Zusatzversorgung vor. Sie erfahren aus der Sicht der Versorgungseinrichtung des Bundes und der LΣnder sowie aus der Praxis des Finanzministeriums,
•   wie Sie die BeitrΣge und Umlagen und Sanierungsgelder sicher abrechnen,
•   welche Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind,
•   welche Meldungen Sie vornehmen mⁿssen,
•   die Grundzⁿge ⁿber das neue Leistungsrecht (Punktemodell und Finanzierung),
•   welche ▄bergangsregelungen Sie beachten mⁿssen,
•   unter welchen Voraussetzungen die Mitarbeiter die Riesterf÷rderung in Anspruch nehmen k÷nnen und
•   in welchen FΣllen sich die Riesterf÷rderung lohnt.
Sie haben in der Veranstaltung ausreichend Gelegenheit Fragen zu stellen.
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion.
Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter in der Lohn- und Gehaltsabrechnung in der ÷ffentlichen Verwaltung und in Betrieben, die den BAT anwenden.
Claus-Jⁿrgen Rissling
bislang als Leiter des Vorstandsbⁿros der Versorgungseinrichtung des Bundes und der LΣnder vertraut mit der Reform der Zusatzversorgung. Jetzt ist Herr Rissling als Abteilungsleiter bei der VBL verantwortlich fⁿr die Einfⁿhrung einer kapitalgedeckten Altersversorgung (Riester-Rente). Fachbuchautor, u.a. fⁿr das im Rudolf Haufe Verlag erscheinende BAT-Lexikon. und
Werner Seitz
Regierungsdirektor Finanzministerium Baden-Wⁿrttemberg. Fachbuchautor, u.a. des BAT-Lexikons.
Nur fⁿr den Termin in Mⁿnchen
Neben Werner Seitz zwei weitere Referenten:
Walter Dietsch
Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden, Abteilungsleiter Versicherten- und Mitgliederbetreuung, mit Schwerpunkt neue Zusatzversorgung und Riesterrente, ╓ffentlichkeitsarbeit.
Hagen HⁿgelschΣffer
Rechtsanwalt, Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgung.
I. Versicherungsrecht
Welche Personenkreise sind versicherungspflichtig in der Zusatzversorgung?
Zusatzversorgung auch fⁿr 325-Euro-Jobs Was gilt bei kurzfristig BeschΣftigten? Wann endet die Versicherungspflicht
Wie wird das zusatzversorgungspflichtige Entgelt berechnet?
Behandlung des Regelentgeltes Besonderheiten bei Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, JubilΣumszahlungen, PrΣmien etc.
Was muss der Arbeitgeber abfⁿhren?
Berechnung der Umlage Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer Abfⁿhrung der Sanierungsgelder
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Aufwendungen
Steuerfreiheit oder -pauschalierung?
Worauf Sie bei Arbeitgeberwechsel achten mⁿssen
Besonderheiten bei Altersteilzeit
FΣllt der Aufstockungsbetrag in das zusatzversorgungspflichtige Entgelt?
Melderechtliche Neuerungen
II. Leistungsrecht
Was Sie ⁿber das neue Punktemodell wissen mⁿssen
Wie die Leistung berechnet wird Soziale Komponenten Berⁿcksichtigung von Erziehungsurlaubszeiten
Besteuerung und Verbeitragung der Leistungen
▄bergangsregelungen und Anwartschaften
Rentennahe JahrgΣnge Jⁿngere JahrgΣnge Bestandsrentner
III.Riesterf÷rderung
M÷glichkeiten der Riesterf÷rderung
Anspruch auf Entgeltumwandlung? Freiwillige Versicherung bei ZVK aus eigenen BeitrΣgen
Wie sieht die steuerliche F÷rderung aus?
Zulage oder Sonderausgabenabzug Ablauf des Zulageverfahrens
Pflichten des Arbeitgebers bei der Abfⁿhrung der BeitrΣge
In welchen FΣllen lohnt sich die Riesterf÷rderung?
Dauer: 1-tΣgig
Ç 350,- + MwSt.
80.35
Telefon 0761/47 08-811
Fax 0761/47 08-291
Email: anmelden@haufe-akademie.de


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