Lizenzbestimmungen fⁿr die Nutzung und Weitergabe der Software

Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es ver÷ffentlicht, vervielfΣltigt bzw. genutzt wird.

Mirko B÷er Softwareentwicklungen, Prinzenweg 14, 04277 Leipzig, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschlie▀lich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgefⁿhrten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:

1. Installation

Der Lizenzgeber weist Sie ausdrⁿcklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsma▀nahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darⁿber hinaus ist es empfehlenswert in regelmΣ▀igen AbstΣnden Datensicherungen durchzufⁿhren.

 

2. GewΣhrleistung / Haftung

Eine GewΣhrleistung fⁿr eine fehlerfreie FunktionalitΣt des Programms wird von der Lizenzgeber nicht ⁿbernommen. Der Lizenzgeber gewΣhrleistet fⁿr den Fall der ▄bermittlung des Programms auf einem DatentrΣger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der ▄bergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen und unter Beachtung ⁿblicher Instandhaltungsma▀nahmen der Datenverarbeitungsanlage erfolgt.

Der Lizenzgeber ⁿbernimmt keine Haftung fⁿr die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafⁿr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genⁿgt oder mit anderen von ihm ausgewΣhlten Programmen zusammenarbeitet.

Der Lizenzgeber haftet fⁿr einen vorsΣtzlich und/oder grob fahrlΣssig herbeigefⁿhrten Schaden unbeschrΣnkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber fⁿr alle darauf zurⁿckzufⁿhrenden SchΣden ohne BeschrΣnkung. Bei leichter FahrlΣssigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unm÷glich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, fⁿr darauf zurⁿckzufⁿhrende PersonenschΣden unbeschrΣnkt. Fⁿr Sach- und Verm÷gensschΣden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernⁿnftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschrΣnkt sich die Haftung auf die H÷he des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebⁿhr, Registrierungsgebⁿhr), unabhΣngig davon, ob es sich um Ansprⁿche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprⁿche oder andere Haftungsansprⁿche handelt. Befindet sich der Lizenzgeber wΣhrend des Eintritts der Unm÷glichkeit in Verzug, so haftet er fⁿr den durch die Unm÷glichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne BeschrΣnkung; nicht jedoch fⁿr den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wΣre. In allen ⁿbrigen FΣllen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberⁿhrt.

 

3. Nutzungsumfang

Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschⁿtzt. Ver÷ffentlichungs-, VervielfΣltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrecht an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dⁿrfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt.

a. Abweichende Bedingungen fⁿr die Shareware-Version der Software:

Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster mit den verbleibenden Testtagen und/oder dem Hinweis "Diese Version ist Shareware" erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestΣtigt werden, bevor die Software genutzt werden kann.

Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berⁿcksichtigung der nachfolgenden EinschrΣnkungen frei benutzt werden:

Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfⁿgung gestellt wurde, vervielfΣltigt, ver÷ffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebⁿhren fⁿr die Nutzung, Verteilung, Ver÷ffentlichung, Verbreitung und/oder VervielfΣltigung erhoben werden.

Die kostenlose Nutzung der Software ist auf 35 Tage beschrΣnkt.

Danach ist der Nutzer verpflichtet, alternativ die weitere Nutzung zu unterlassen oder eine kostenpflichtige Nutzungslizenz an der Software zu erwerben.

Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder HΣndlern einschlie▀lich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfΣltigt werden darf, soweit keine, die ⁿblichen Entgelte fⁿr Shareware-Programme und -Sammlungen ⁿbersteigende BetrΣge verlangt werden.
Im Zusammenhang mit der Ver÷ffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder VervielfΣltigung des Programms wird ausdrⁿcklich untersagt.

b. Abweichende Bedingungen fⁿr die lizenzierte Version:

Sie erkennen die lizenzierte Version an dem Eintrag "Registriert fⁿr..." beim Programmstart und/oder im Startfenster oder Info-Fenster der Software. WΣhrend der Nutzung der Software wird die Angabe "..." durch einen Hinweis auf den jeweiligen Lizenznehmer ersetzt.

Der Lizenzgeber gewΣhrt dem Lizenznehmer fⁿr die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschlie▀liches und pers÷nliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,

Der Lizenznehmer erhΣlt durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem k÷rperlichen DatentrΣger, soweit nicht die ▄berlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernⁿbertragung erfolgt. Bei beiden ▄berlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden.

Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulΣssig, insofern die Software auf einem DatentrΣger geliefert wurde.

 

4. Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kⁿndigung bedarf.

 

5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Der Lizenznehmer haftet fⁿr alle Verm÷gensschΣden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.

 

6. ─nderungen und Aktualisierungen (Updates)

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfⁿgung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail ⁿber Produktneuerungen informiert, insofern eine gⁿltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lΣdt und die Aktualisierung installiert.

 

7. Produktnamen und Warenzeichen

Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhΣngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.

 

8. Sonstiges

Diese Software wurde mit gr÷▀ter Sorgfalt entwickelt, jedoch k÷nnen Fehler niemals ausgeschlossen werden. Es wird daher keine GewΣhr fⁿr die Richtigkeit der Erkennung von Verbindungen oder Rufnummern, besonders der 0190/0900/0193/1188er und anderer kostenpflichtiger Rufnummern, ⁿbernommen.

 

Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der ⁿbrigen Bestimmungen nicht berⁿhrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nΣchsten kommen.

Leipzig, im August 2003