Endbenutzer-Lizenzvertrag für AntiVir® Personal Edition ======================================================= Hinweis für den Anwender: Bitte lesen Sie den folgenden Vertrag sorgfältig durch. Mit der Installation der Software erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis, an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden. Diese kostenfreie AntiVir® Personal Edition ist ausschließlich für den privaten Einsatz auf einem Einzelplatz-PC (Workstation) vorgesehen. Das Kopieren des vollständigen Programmpaketes und die Weitergabe für eine ausschließlich private Nutzung ist erlaubt. Der kommerzielle oder berufliche Einsatz der kostenfreien AntiVir® Personal Edition ist nicht gestattet. §1 Vertragsgegenstand 1) Gegenstand des Vertrages sind die Computerprogramme (im Folgenden "Software"), die Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen. 2) Dem Anwender werden an der Software unentgeltlich Nutzungsrechte eingeräumt. 3) Das in der Bedienungsanleitung dargestellte Computerprogramm entspricht dem heutigen Stand der Technik. Die H+BEDV Datentechnik GmbH (im folgenden Lizenzgeber genannt) macht jedoch darauf aufmerksam, daß es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. 4) H+BEDV stellt diese Software auf ihrem Server lediglich zum Download bereit. H+BEDV bietet nicht die Übertragung dieser Software auf den Computer des Anwenders an. §2 Umfang der Benutzung Der Lizenzgeber gewährt dem Anwender der Software (im folgenden "Lizenznehmer" genannt) das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Software ausschließlich für den privaten Gebrauch auf einem einzelnen Computersystem und nur an einem Ort zu benutzen (im folgenden "Lizenz" genannt), so wie dies im folgenden beschrieben wird: 1) Der Lizenznehmer darf die Software auf einem privaten Personal Computer installieren, in den Arbeitsspeicher laden und abspielen. 2) Der Lizenznehmer darf die Software nur zu rein privaten Zwecken nutzen. Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Einrichtungen werden wie kommerzielle oder geschäftliche Einrichtungen behandelt. Auch die Nutzung in einem Heimbüro für kommerzielle oder geschäftliche Zwecke ist nicht zugelassen. 3) Der Lizenznehmer darf die vollständige Software kopieren, um sie unentgeltlich und unter Beibehaltung der Marke, des Logos und des Copyright-Vermerks sowie unter Hinweis auf diese Nutzungsbedingungen an Dritte weitergeben. 4) Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Software anfertigen. §3 Besondere Beschränkungen Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, 1) über den in §2 genannten Rahmen hinaus Kopien der Software, ganz oder auszugsweise, auf gleichen oder anderen Trägern zu fertigen. 2) die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einen Computer zu nutzen. 3) die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen; 4) die Software für eine geschäftliche Nutzung an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleasen oder in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten. Dies gilt auch für Kopien der Software. 5) die Software oder Kopien davon entgeltlich an Dritte weiterzugeben. Dieses Softwarepaket darf nicht ohne Erlaubnis der H+BEDV Datentechnik GmbH auf kommerziellen Datenträgern (beispielsweise Sampler-CD, Shareware-CD, als OEM-Versionen) verbreitet werden. §4 Inhaber von Rechten 1) Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfaßt insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. 2) Der Lizenznehmer erhält nur das individuelle, private Nutzungsrecht an der Software. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. §5 Dauer des Vertrages 1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. 2) Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software auf seinem Computersystemen zu deinstallieren. Er verpflichtet sich ebenso, alle Kopien der Software, das vollständige schriftliche Material sowie alle Kopien desselben, einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare zu vernichten. §6 Gewährleistung Die Nutzungsrechte an dieser Software werden dem Lizenznehmer unentgeltlich eingeräumt. Es findet daher weder kaufrechtliches noch sonstiges Gewährleistungsrecht Anwendung. Der Lizenznehmer akzeptiert dieses Programm in der Form, wie es derzeit vorliegt. Dem Lizenznehmer stehen somit keinerlei Gewährleistungsansprüche zu. §7 Haftung 1) Der Lizenzgeber stellt die Möglichkeit eines bestimmungsgemäßen Gebrauches der Software in Übereinstimmung mit der Programmbeschreibung sicher. Es wird keine Haftung dafür übernommen, daß die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Es obliegt dem Lizenznehmer zu prüfen, ob das Produkt seinen Anforderungen genügt. 2) Schadensersatzansprüche gegen H+BEDV sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, H+BEDV hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. 3) Soweit H+BEDV dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöst wurde. 4) Alle Schadensersatzansprüche gegen H+BEDV verjähren in sechs Monaten nach Erhalt der Software. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 5) Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind diese Bestimmungen nicht anwendbar. §8 Schadensminderungsobliegenheit 1) Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er von den auf seinem Computer befindlichen Daten regelmäßig in ausreichenden Zeitabständen (in der Regel wöchentlich) Sicherungskopien anzufertigen hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobligenheit. H+BEDV haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene Schäden. 2) Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er die Software nicht in gefährlicher Umgebung einsetzen darf, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt (Hoch-Risiko- Aktivitäten wie beispielsweise Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Waffensysteme, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssysteme oder lebenserhaltende Maschinen). Tut er dies dennoch, verstößt er gegen seine Schadensmiderungsobliegenheit. H+BEDV haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstehende Schäden. §9 Vertragsänderungen und Abwehrklausel 1) Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen, auf der Webseite [www.free-av.de] veröffentlichten Form. 2) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Lizenznehmer anderslautende Vertragsbedingungen hat, auch wenn H+BEDV im Einzelfall nicht widerspricht. §10 Rechtswahl Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich des Deliktsrechts, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Tettnang. §11 Schlußbestimmungen 1) Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. 2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im wirtschaftlichen ihr gleichkommende zu ersetzen. 3) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Sitz des Lizenzgebers. Alle Fragen bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung sowie der Erfüllung der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers in der Bundesrepublik Deutschland geklärt werden. Wenn Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben, finden Sie weitere Informationen unter www.free-av.de. Möchten Sie sich aus einem anderen Grund mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen, senden Sie bitte eine Mail an vertrieb@antivir.de oder schreiben Sie an: H+BEDV Datentechnik GmbH, Lindauer Straße 21, D-88069 Tettnang.