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![]() (Ordnung der Telekommunikationsdienste) |
1. Gültigkeit
1.1 Diese Ordnung der Telekommunikationsdienste, fernerhin nur "Ordnung", gilt für die Gewährung dieser Dienste den Benutzern durch die Firma MOPOS s. r. o., fernerhin nur "Geber". Diese Dienste werden in Übereinstimmung mit der Bewilligung des Tschechischen Kommunikationsamtes Nr. 7216/1996-611 vom 3.4.1996 gewährt.
1.2 Die in Übereinstimmung mit dieser Ordnung durchgeführten Dienste können ausschließlich auf der Vertragsbasis gewährt werden. Abkommen, die von dieser Ordnung abweichen, müssen beiderseitig schriftlich bescheinigt werden.
1.3 Der Vertrag über die Versorgung mit Dienstleistungen tritt am in diesem Vertrag angegebenen Tag in Kraft und gilt für die vereinbarte Frist.
2. Versorgung mit Dienstleistungen
2.1 Der Geber ermöglicht dem Benutzer den Anschluß in sein mit dem Internet verbundenen Rechnernetz. Zu diesem Zweck wird der Anschluß über ein Modem und eine kommutierte oder feste Leitung der einheitlichen Telekommunikationsnetzes hergestellt. Die Herstellung dieses Anschlusses kann vom Geber nur auf der Grundlage eines im besonderen vereinbarten Vertrages durchgeführt werden.
2.2 Die Hardware- und Softwareausrüstung auf der Benutzerseite, die zum Anschlußherstellen notwendig ist, wird vom Benutzer auf seine Kosten zur Verfügung gestellt. Eventuelle Hardware- und Softwarelieferung, die zu diesem Zwecke dienen soll, kann zwischen dem Benutzer und dem Geber durch einen separaten Vertrag vereinbart werden.
2.3 Der Anschluß wird in jeder Tageszeit zur Verfügung gestellt. Der Ausmaß, bzw. Zeitdauer dieses Zuganges wird zum Gegenstand des vereinbarten Vertrages. Der Geber räumt sich das Recht ein, die Betriebsunterbrechung des Anschlußzuganges auf die erforderliche Zeitdauer zum Zweck einer Reparatur des Rechnersystems vorzunehmen. Falls es möglich ist, wird er diese Tatsache mit einem möglichst großen Zeitvorlauf dem Benutzer mitteilen. Eventuelle Störungen, die den Anschlußzugang verhindern, werden vom Geber gemäß entsprechender technischen und betrieblichen Möglichkeiten möglichst schnell beseitigt.
2.4 Zur Meldung von Störungen wir vom Geber eine Telephon- und E-mail-Hot-Line, an den Arbeitstagen vom 8,30 bis 16,30 direkt und außer dieser Zeit durch Recorder, Fax und E-mail aufrechterhalten.
2.5 Die gewährten Dienste werden ausschließlich dem Vertragspartner bestimmt und dürfen keiner dritten Seite zur Verfügung gestellt werden.
2.6 Falls zum Bestandteil der vereinbarten Dienste eine nicht interaktive Übertragung in der Form eines E-mailes gehört, wird eine maximale Verzögerung bei der Dateiübertragungen vom Geber in seinem System in der Zeitdauer von einer Stunde garantiert. Der Geber nimmt keine Haftung für die Verspätung, die von einer dritten Person, besonders in Zusammenhang mit der Verbindungsleitungen, verursacht wird.
3. Datenschutz
3.1 Der Geber und der Benutzer sind verpflichtet, sämtliche Daten, die mit dem Gewähren von Dienstleistungen zusammenhängen, für vertraulich zu halten. Diese Daten dürfen keiner dritten Person zugänglich gemacht werden.
3.2 Falls zum Bestandteil der vereinbarten Dienstleistung auch die Daten- und Dateienübertragung gehört, dann haftet der Geber für deren Übertragung in einem intakten Zustand und garantiert ihre Geheimhaltung gemäß des Gesetzes über Telekommunikation. Sollte der Geber im Laufe der Diensttätigkeit irgendeine Informationen über den Benutzer erfahren, darf er sie keiner dritten Person ohne Genehmigung des Benutzers mitteilen, bzw. er wird jeglichen Mißbrauch dieser Informationen zu seinem Gunsten vermieden.
3.3 Der Benutzer kann seine eigenen Maßnahmen zum Datenschutz der übertragenen Daten verwenden - z.B. durch Chiffrieren oder Codieren. Diese Eingriffe müssen allerdings kompatibel mit dem Kommunikationssystem des Gebers durchgeführt werden, d.h. es muß die Möglichkeit der Datenübertragung aufrechterhalten bleiben.
3.4 Der Geber haftet für keine Beeinträchtigung der Ganzheit und der Vertraulichkeit der übertragenen Daten, solange es sich außerhalb seines Systems oder durch eine Störung außerhalb seines Systems vollzieht. Genauso haftet er für keine eventuellen Schaden, die dem Benutzer durch Beschränkung oder Verhinderung des Anschlußzuganges entstehen, solange es sich durch eine Störung außerhalb seines Systems vollzieht.
4. Benutzerpflichte
4.1 Bei der Ausnutzung der erwiesenen Dienste darf der Benutzer in das Rechnersystem des Geber in keine andere als vereinbarte Weise eingreifen, besonders darf er in keine anderen als ihm zugänglich gemachten Verzeichnisse eingreifen und keine Systemanweisungen verwenden, die zur Änderung der Einstellung oder Systemfunktion führen können.
4.2 Falls zum Bestandteil der vereinbarten Dienste auch die Zugangsvermittlung in ein weiteres Rechnersystem (Netz) ist, dann muß der Benutzer Zugangs- Datenschutzbedingungen dieses Systems (Netzes) berücksichtigen.
4.3 Der Benutzer darf den Anschluß nicht zur Informationsübertragung verwenden, deren Inhalt mit in der Tschechischen Republik allgemein gültigen Rechtsvorschrifften in Widerspruch steht.
5. Preise für vereinbarte Dienstleistungen, Verrechnungs- und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise für vereinbarte Dienstleistungen stellen Vertragspreise gemäß des Gesetzes Nr. 526/90 dar. Die Preisgrundlage bildet die gültige Preisliste des Gebers. Eventuelle Abweichungen von dieser Preisliste können zum Gegenstand der Vereinbarung werden.
5.2 Die Preise für im vergangenen Monat bestellten Dienstleistungen werden monatlich, immer am fünften Monatstag und nach dem vereinbarten Tarif, verrechnet. Die Rechnungsfälligkeit beträgt 10 Tage. Falls die Rechnung nicht in der Fälligkeitsfrist bezahlt wird, räumt sich der Geber das Recht ein, die gewährten Dienstungen einzustellen. Im Falle der Zahlungsverzögerung wird für jeden Verzögerungstag eine Vertragsstrafe in der Höhe von 1% des Schuldbetrages verrechnet.
5.3 Falls die Verwendung der Dienste durch eine Störung im Gebersystem für eine längere Zeit als 6 Stunden an einem Tage verhindert wird, dann ist der Benutzer berechtigt, die Verminderung des Monatspreises um ein Dreißigstel zu verlangen. Falls die Verwendung der Dienste durch eine Störung im Gebersystem für eine längere Zeit als 10 Tage in einem Monat verhindert wird, dann wird der Monatsgebühr dem Benutzer in voller Höhe zurückgezahl.
6. Schlußbestimmungen
6.1 Die Stelle der Vertragserfüllung ist der Sitz des Gebers.
6.2 Eventuelle Abweichungen von dieser Ordnung zwischen dem Geber und dem Benutzer müssen schriftlich vorliegen und beiderseitig unterzeichnet werden.
Pardubice, den 1. September 1998
Sollten technische
Probleme auftreten, rufen Sie die IPNet-Service-Line 0603 / 483 311-2 Für weitere Auskünfte und eventuelle Beanstandungen: Info-Line IPNet 040/6530049 Anregungen und Vorschläge - E-mail: web-karta@ipnet.cz copyright (c) 1998 MOPOS s.r.o., Smilova 386, Pardubice 530 02 http://www.mopos.cz http:// www.ipnet.cz |
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