'The Next Tool' für Windows(R) 95 - V1.90 (c) 1995-97 Christian Hagenah & Jörg Schließer (Alle Rechte vorbehalten) Lizenzvereinbarung Diese Lizenzvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen den Autoren der Software 'The Next Tool' für Windows(R) 95, Christian Hagenah und Jörg Schließer und Ihnen, dem Nutzer der Software. ('Nutzer' kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.) Mit der Benutzung der Software 'The Next Tool' für Windows(R) 95 oder der Weitergabe der Software an Dritte stimmen Sie dieser Lizenzvereinbarung zu. I. Copyright II. Nutzungsbedingungen III. Weitergabe der Software IV. Dateiliste V. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung VI. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand I. Copyright 'The Next Tool' für Windows(R) 95 (c) 1995-97 Christian Hagenah Seestraße 48 D-73349 Wiesensteig und Jörg Schließer Rotenwaldstraße 41 A D-70197 Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Die Software ist geistiges Eigentum der Autoren und urheberrechtlich geschützt. Kein Teil der Software sowie der zugehörigen Dokumentation darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Autoren reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden, außer entsprechend den in dieser Lizenzvereinbarung genannten Bedingungen. II. Nutzungsbedingungen Die Software 'The Next Tool' für Windows(R) 95 ist Shareware. D.h. die Software kann 45 Tage kostenlos getestet werden. Wenn die Software dauerhaft genutzt werden soll, muß vom Nutzer der Software eine Nutzerlizenz erworben werden. Mit dem Erwerb der Lizenz erhält der Nutzer einen persönlichen Registriercode sowie das Recht zur dauerhaften Nutzung der Software. Wenn eine unregistrierte Version der Software bzw. die Software ohne Registriercode verwendet wird, erscheint nach ca. 10 Tagen bei jeder Nutzung einmal ein Hinweisfenster. Nach ca. 45 Tagen erscheint das Fenster mit blockierender Funktion und kann erst nach einer zunehmenden Wartezeit geschlossen werden, ohne das Programm zu beenden. Die Weitergabe der unregistrierten Version der Software ist gestattet, sofern keine der in dieser Lizenzvereinbarung genannten Bestimmungen verletzt wird. Mit dem Erwerb einer Nutzerlizenz erwirbt der Käufer das Recht, die Software uneingeschränkt, entsprechend den in dieser Vereinbarung genannten Lizenzbedingungen, zu nutzen. Der Erwerb einer Nutzerlizenz und eines Registriercodes berechtigt nur zur Nutzung der Software von einer Person auf einem Rechner zur selben Zeit. Soll die Software auf mehreren Rechnern zur selben Zeit genutzt werden, muß für jede Installation eine eigene Nutzerlizenz und ein eigener Registriercode erworben werden. Die Nutzerlizenz kann an eine dritte Person veräußert werden. In diesem Fall erlischt das Recht zur Nutzung der Software mit dem zur Nutzerlizenz gehörenden Registriercode für den Verkäufer und geht auf den Käufer über. Es wird dem Käufer und dem Verkäufer von Seiten der Autoren freigestellt, die Veräußerung der Nutzerlizenz mitzuteilen, so daß der zur Nutzerlizenz gehörende Registriercode für den Käufer angepaßt werden kann. Die Weitergabe des Registriercodes kommt der Weitergabe der Nutzerlizenz gleich. Die Software darf ohne Registriercode entsprechend den unten genannten Richtlinien vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Vermieten, Verleihen oder die Abänderung sowie die Nutzung auf mehreren Rechnern mit demselben Registriercode zur selben Zeit ist nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms erforderlich sind, zu erhalten. III. Weitergabe der Software Die Software 'The Next Tool' für Windows(R) 95 unterliegt den jeweils geltenden urheberrechtlichen Copyright-Bestimmungen. Die Software darf als unregistrierte Version, d.h. nur ohne Registriercode, entsprechend den folgenden Richtlinien kopiert und weitergegeben werden, sofern keine der anderen Bedingungen, die in dieser Lizenzvereinabrung genannt sind, verletzt wird. - Die Software darf nur komplett, mit allen unten aufgeführten Dateien, weitergegeben werden. Keine der Dateien darf verändert oder weggelassen werden. - Die Weitergabe ist nur unentgeltlich oder gegen eine allgemein übliche Unkostenerstattung erlaubt. - Die Aufnahme der Software in sog. PD-Sammlungen und auf PD- bzw. Shareware-CD-ROMs sowie die Verbreitung über Computernetzwerke und online Dienste ist gestattet. - Der professionelle oder nebengewerbliche Vertrieb als Einzelprogramm auf einem Datenträger ohne schriftliche Genehmigung der Autoren ist untersagt. Die Autoren behalten sich das Recht vor, das Recht zur Weitergabe der Software für einzelne Personen, ohne Angabe von Gründen, einzuschränken oder aufzuheben. IV. Dateiliste Die Software 'The Next Tool' für Windows(R) 95 besteht aus folgenden Dateien und darf nur komplett und in unveränderter Form entsprechend den oben genannten Bedingungen weitergegeben werden. In der nicht komprimierten Version umfaßt die Software folgende Dateien: BESTELL.TXT CMDCLOSE.PIF CMDSHOW.PIF FILE_ID.DIZ GETRTF.EXE HLP2RTF.DOT HLP2RTF.HLP HLP2RTF.KEY HLP2RTFD.HLP HLPRTF32.EXE LIZENZ.TXT ORDER.EXE README.TXT REGSITES.TXT REMOVE.EXE SETUP.DAT SETUP.EXE TNTWIN.DAT TNTWIN.EXE TNTWIN.HLP TNTWIN.ICS TNTWIN.INI TNTWIN16.DLL TNTWIN32.DLL TNTWIN95.DLL VS_ARJ.DLL VS_LHA.DLL VS_RAR.DLL VS_ZIP.DLL WHATELSE.HLP WHATSNEW.HLP In der komprimierten Version umfaßt die Software folgende Dateien: FILE_ID.DIZ LIZENZ.TXT README.TXT SETUP.DAT SETUP.EXE TNTDATA.DAT V. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung a) Ausschluß von Gewährleistungen für die Nutzung der Software ohne Erwerb einer Nutzerlizenz und ohne gültigen Registriercode Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Software 45 Tage lang kostenlos zu testen. Von den Autoren wird keine Gewährleistung für die Korrektheit der Software oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck und keine Haftung für irgendwelche Schäden übernommen, die sich aus der kostenlosen Nutzung der Software ohne Erwerb einer Nutzerlizenz und/oder ohne gültigen Registriercode ergeben. b) Gewährleistungen für die Nutzung nach dem Erwerb einer Nutzerlizenz und mit gültigem Registriercode Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Software 45 Tage lang kostenlos zu testen. Der Erwerb der Nutzerlizenz erfolgt für die Software in dem Zustand, wie sie dem Nutzer während der Testphase zur Verfügung stand. Mit dem Erwerb der Nutzerlizenz ist kein Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln verbunden, die offensichtlich sind und/oder dem Nutzer vor dem Erwerb der Nutzerlizenz bereits bekannt waren. Die Autoren gewährleisten, daß die Software 'The Next Tool' für Windows(R) 95 der Produktbeschreibung und der Dokumentation in allen wesentlichen Punkten entspricht und keine Fehler oder Mängel aufweist, welche die Tauglichkeit hinsichtlich der Nutzung einschränken, wie sie dem Nutzer vor dem Erwerb der Nutzerlizenz, während der kostenlosen Testphase, bekannt und möglich war. Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet, seinen Registriercode und eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beschreibung des Mangels an die Autoren zur Untersuchung und ggf. Behebung oder Nachbesserung zu übermitteln. Die Kosten für die Überprüfung, Nachbesserung und Behebung eines Mangels werden von den Autoren übernommen, sofern sich die Reklamation als berechtigt erweist. Die Autoren übernehmen keine Gewährleistung für Mängel oder Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte oder eine nicht den in der Dokumentation genannten Funktionen entsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung von Hinweisen in der Dokumentation zurückzuführen sind. In diesen Fällen übernehmen die Autoren insbesondere keinerlei juristische Haftung für Folgeschäden. Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Autoren nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen Mangels führt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen. Weitere Ansprüche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. c) Haftungsbeschränkung Die Autoren haften für Schäden des Lizenznehmers nur, soweit diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht seitens der Autoren verursacht worden sind oder nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind. Jede Haftung der Autoren ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt die Autoren nach den Ihnen bei Vertragsabschluß bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnten. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Haftung aus unerlaubter Handlung oder wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen. Sie erfaßt nicht Schäden, für die eine gesetzlich zwingende Haftung besteht. Für sonstige Mängelfolgeschäden haften die Autoren nur in der vorstehend beschränkten Weise. VI. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung der Software ergeben ist ausschließlich Stuttgart (Deutschland). Die Autoren bleiben jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer an dessen Allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer ist ausgeschlosse.