Keil Software Salinweg 9 D-83071 Stephanskirchen Tel: 08031 73110 Fax: 08031 73866 E-MAIL: 0803173866@t-online.de Rechtliches: - Dieses Programm darf in der vorliegenden, unveränderten Form ohne weitere Rückfragen von jedem Shareware-Händler vertrieben werden. - Es würde uns freuen, wenn Sie als Anwender die Shareware-Version kopieren und Ihren Freunden und Bekannten weitergeben würden. - Wir habe nichts dagegen einzuwenden, daß unsere Anschriften an Interessenten weitergegeben werden. - Wir sind damit einverstanden, daß die Shareware-Version auf anderen Speichermedien wie z.B. CD-Rom gespeichert und vertrieben wird. - Die Shareware-Version kann auf Diskette gespeichert und als sogenannte Heftdiskette vertrieben werden, sofern keine Dateien weggelassen oder verändert werden. - Wer das Programm in eine andere Sprache übersetzen möchte, setzt sich bitte mit uns in Verbindung. - Kritik, Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind immer willkommen! Was ist Shareware ? Der Begriff Shareware bezeichnet einfach ein ganz bestimmtes Verfahren, Programme kostengünstig zu vertreiben und vor dem Kauf zu testen. Der Software-Autor verbreitet sein neuestes Produkt auf verschiedenen Wegen, hauptsächlich durch Mailboxen aber auch durch Veröffentlichungen auf CD-ROMs (Shareware-Sammlungen), durch Weitergabe von Programmkopien an Freunde und Bekannte usw. und zwar ohne zunächst etwas dafür zu verlangen. Trotz dieser Freizügigkeit hat der Autor die Rechte an seinem Produkt keinesfalls aufgegeben. Der Anwender hat nur ein begrenztes Recht auf eine Nutzung des Programmes. Entweder ist das Nutzungsrecht zeitlich beschränkt oder - was seltener ist - die Programme werden in einer speziellen, eingeschränkten Version in Umlauf gebracht, die nicht über den kompletten Funktionsumfang verfügt. Shareware-Programme dürfen nach Herzenslust auf ihre Tauglichkeit getestet werden. Der Anwender muß sich aber - will er die Software ständig nutzen - beim Autor registrieren lassen und dafür einen (meist im Vergleich zu anderer Software) geringen Obolus entrichten. Unterläßt er dies, verstößt er gegen das Urheberrecht des Programmierers.