Ungestreute Winterwege sind sofort zu rügen Sind die Wege auf dem Gelände eines Hotels im Wintersportort glatt und nicht gestreut, muß dies von den Gästen sofort bemängelt werden. Ein Hotelgast, der am siebten Tag seines Aufenthalts verunglückt, hat keinen Anspruch an das Hotel oder den Reiseveranstalter, wenn er an den Tagen davor den Zustand der Wege nicht gerügt hat. OLG Düsseldorf Az: 18 U 271/88