Automatische Vertragsverlängerung Die Regelung, wonach sich der Vertrag automatisch noch einmal um die ursprüngliche Laufzeit von 18 Monaten bzw. zwölf Monaten verlängern soll, wenn der Kunde nicht drei Monate vor Ablauf kündigt, verstößt gegen Ý 9 Abs.1 AGB- Gesetz und ist daher unwirksam. Der Kunde soll nicht auf ein ganzes weiters Jahr zur Zahlung verpflichtet bleiben, wenn er versäumt hat, rechtzeitig zu kündigen, obwohl der Vertrag für ihn inzwischen völlig nutzlos geworden ist, z B. weil sich aus beruflichen oder familiären Gründen seine Freizeit verringert oder er festgestellt hat, daß er die Betätigung nicht wie erwartet verträgt. Das schutzwürdige Interesse, des Unternehmers, seinen Betrieb wirtschaftlich auszunutzen, verlangt keine derartige lange Weiterbindung des Kunden. OLG Karlsruhe Az: 10 U 62/88 AG Gelsenkirchen-Buer "" 4 C 736/88 AG Göppingen "" 3 C 390/88-6