Reisekatalog Zu geringer Preis ist gültig ------------------------------ Druckt ein Reiseveranstalter in seinen Katalogen irrtümlich einen zu niedrigen Preis aus, der auch in der Buchungsbestätigung aufgeführt wird, kann er von seinen Kunden keinen Preisnachschlag verlangen. Für solche durch Computer verschuldete Fehler trägt der Veranstalter das Risiko, zumal ein Kunde die interne Kalkulation nicht nachprüfen kann. AG Frankfurt 30 C 1270/89