Umschuldung Ratenkredit Die hervorgehobene Verwendung des Begriffs Umschuldung für Ratenkredite und ähnliche Darlehen in der Zeitungsanzeige eines Finanzmaklers wird in der Regel als das Angebot einer rechtsberatenden Tätigkeit aufgefaßt und ist deshalb unzulässig, wenn der werbende Makler nicht über die Erlaubnis zur Rechtsberatung verfügt. OLG Köln Az: 6 U 117/89