Kollision mit dem Einkaufswagen Der Vollbepackte Einkaufswagen macht sich beim Ausladen auf dem Parkplatz selbständig und kracht in ein anderes Auto. Daraus entstandene Schäden bezahlt in der Regel die Auto-Haftplichtversicherung. denn unter den Versicherungsbedingungen fällt neben Fahren auch das Be- ung Entladen des Fahrzeugs. Auch sonstige Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem PKW stehen, werden von der Versicherung abgedeckt LG Aachen Az: 4 S 477/89