Erbschaft Auch wenn eine Frau das Recht hat, über das Sparbuch ihrer Schwester zu verfügen, so muß sie Erbschaftssteuer für das Guthaben entrichten, das beim Tode der Schwester vorhanden war. Das gilt auch dann, wenn sie zu Lebzeiten der Schwester selbst Beiträge auf dieses Sparbuch eingezahlt hat. Finanzgericht Münster III 3161/88 Erb