Autoschloß Bei einem Einbruch haben die Täter auch den Autoschlüssel des Opfers mitgenommen. Der Autobesitzer läßt vorsichtshalber neue Schlösser am Wagen einbauen. Dennoch kann er die Kosten dafür weder von seiner Hausrats noch von seiner Kaskoversicherung verlangen. Begründung: Am Auto wird kein schaden ersetzt, sondern eine Maßnahme zur Schadensverhütung getroffen. AG Frankfurt am Main Az: 30 C 2008/90-48