Vollkasko Gilt auch für Gelände-Jeep ---------------------------- Wer mit einen Geländewagen aus Spaß über Wiesen und Acker fährt und trotz regennassen Bodens einen Hang hinunter fährt, verliert bei einem dadurch verursachten Unfall nicht den Schutz der Vollkaskoversicherung. OLG Hamm Az: 20 U 43/90