Auf der Alm kein Geld bei Schaden durch Rindvieh -------------------------------------------------- Wer sein Auto neben einer Almhütte parkt, kann den Almbauern nicht haftbar machen, wenn das Weidevieh den Wagen beschädigt. Der Bauer muß Almbesucher auch nicht darauf hinweisen, daß die Tiere in Hüttennähe gelangen und geparkten Autos gefährlich werden können. OLG München 2 S 958/89